21.11.2024
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Dokument-Nr. 31968

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Beschluss29.06.2022Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein4 LB 45/17
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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Beschluss29.06.2022

Darf der Gesetzgeber den Wissen­schaft­lichen Dienst des Landtags vom Trans­pa­renzgebot ausnehmen?OVG Schleswig-Holsteinsetzt Rechtsstreit aua und bittet Landes­verfassungs­gericht um Klärung dieser Frage

Das Ober­verwaltungs­gericht Schleswig-Holstein hat beschlossen, einen laufenden Rechtsstreit auszusetzen, um dem Landes­verfassungs­gericht die Frage vorzulegen, ob es mit dem Trans­pa­renzgebot des Art. 53 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein vereinbar ist, wenn der Gesetzgeber den Wissen­schaft­lichen Dienst des Landtags hiervon ausnimmt.

Das Landes­ver­fas­sungs­gericht hat nun erstmals Gelegenheit, sich zum Inhalt und zur Reichweite des Trans­pa­renz­gebots zu äußern. Das Transparenzgebot wurde 2014 in die Landes­ver­fassung aufgenommen. Es verpflichtet unter anderem die Behörden des Landes, amtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit nicht entge­gen­stehende öffentliche oder schutzwürdige private Interessen überwiegen. Während vorher das Aktengeheimnis die Regel und der Infor­ma­ti­o­ns­zugang die Ausnahme war, kehrt die Verfassung mit dem Trans­pa­renzgebot das Regel-Ausnahme-Verhältnis nun um: der Infor­ma­ti­o­ns­zugang ist grundsätzlich zu gewähren und eine Versagung des Zugangs kommt nur in begründeten Ausnahmen in Frage.

OVG hält Ausnahme des Wissen­schaft­lichen Dienstes in IZG für verfas­sungs­widrig

Angesichts dieser Rechtslage hält der Senat es für unzulässig, dass der Gesetzgeber im Jahr 2017 durch § 2 Absatz 4 Nummer 1 des Infor­ma­ti­o­ns­zu­gangs­ge­setzes den Landtag auch bezüglich der gutachterlichen oder rechts­be­ra­tenden Tätigkeit im Auftrag der Fraktionen generell und vor allem zeitlich unbegrenzt, d.h. auch hinsichtlich vergangener Legis­la­tur­pe­rioden, von der Infor­ma­ti­o­ns­pflicht befreit hat. In dem nun ausgesetzten Rechtsstreit begehrt der Kläger von der heutigen Landtags­prä­si­dentin den Zugang zu einer Liste der Gutachten, die der Wissen­schaftliche Dienst des Landtags in der vorvergangenen (18.) Legis­la­tur­periode erstellt hat. Der Wissen­schaftliche Dienst ist Teil der Landtags­ver­waltung. Der Rechtsstreit wird fortgesetzt, wenn das Landes­ver­fas­sungs­gericht die Frage beantwortet hat.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)

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