18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 7068

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Urteil28.11.2008

Kinderreiche Beamte erhalten höheres Gehalt

Das Schleswig-Holsteinische Oberver­wal­tungs­gericht hat mehreren Beamten mit mehr als zwei unter­halts­be­rech­tigten Kindern für das dritte und jedes weitere unter­halts­be­rechtigte Kind – über das gesetzlich vorgesehene Gehalt hinaus – famili­en­be­zogene Gehalts­be­standteile bis zu der Höhe von 115 v. H. des durch­schnitt­lichen sozia­l­hil­fe­recht­lichen Gesamtbedarfs eines Kindes zuerkannt. Dem liegt ein Beschluss des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts aus dem Jahre 1998 zugrunde.

In diesem Beschluss hatte das Bundes­ver­fas­sungs­gericht die unzureichende Besoldung von Beamten mit mehr als zwei unter­halts­be­rech­tigten Kindern als verfas­sungs­widrig beanstandet und den Gesetzgeber aufgefordert, die als verfas­sungs­widrig beanstandete Rechtslage bis zum 31. Dezember1999 mit der Verfassung in Übereinstimmung zu bringen. Falls der Gesetzgeber dem nicht nachkäme, sollten Besol­dungs­emp­fänger nach der weiteren Feststellung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts mit Wirkung vom 1. Januar 2000 für das dritte und jedes weitere unter­halts­be­rechtigte Kind Anspruch auf famili­en­be­zogene Gehalts­be­standteile in Höhe von 115 v. H. des durch­schnitt­lichen sozia­l­hil­fe­recht­lichen Gesamtbedarfs eines Kindes haben.

Der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberver­wal­tungs­ge­richts hat nunmehr die Ansicht vertreten, der Gesetzgeber habe den genannten Auftrag des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts jedenfalls bis zum Jahre 2006 nicht hinreichend umgesetzt. Aus diesem Grund hat es den klagenden Beamten für die Jahre 2004 bis 2006 in Bezug auf das dritte und jedes weitere unter­halts­be­rechtigte Kind famili­en­be­zogene Gehalts­be­standteile im eingangs genannten Umfang zugesprochen.

Hingegen hat das Oberver­wal­tungs­gericht für den Zeitraum von 2000 bis 2003 weitergehende Gehalts­ansprüche der klagenden Beamten mit der Begründung abgelehnt, die Beamten hätten diese Ansprüche nicht "zeitnah" und somit nicht in dem betreffenden Haushaltsjahr geltend gemacht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Schleswig-Holstein vom 28.11.2008

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7068

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI