21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 6486

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt Urteil06.08.2008

Verbot der sogenannten Fortgel­tungs­klausel in Heimverträgen bestätigtZahlungspflicht eines Heimbewohners endet mit dessen Tod

Das Landes­ver­wal­tungsamt Halle hatte einer Reihe von Trägern von Alten- und Pflegeheimen in Sachsen-Anhalt die Verwendung der so genannten Fortgel­tungs­klausel in Heimverträgen mit Bewohnern, welche Leistungen der gesetzlichen Pflege­ver­si­cherung beziehen, untersagt. Diese Klausel sieht vor, dass ein Heimträger für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen nach dem Sterbetag des Heimbewohners - gegen dessen Erben - einen Anspruch auf Fortzahlung von bestimmten Kosten für Wohnraum und Investitionen hat.

Die Heimträger haben gegen die Anordnung des Landes­ver­wal­tung­samtes Einwände erhoben und sich hinsichtlich der Zulässigkeit der Klausel auf eine Vorschrift des Heimgesetzes berufen. Das Verwal­tungs­gericht Magdeburg hatte mit Urteilen vom 22. Februar 2006 die Klagen der Heimträger gegen die Anordnungen des Landes­ver­wal­tung­samtes abgewiesen. Zur Begründung hatte es ausgeführt, dass für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, welche Leistungen der gesetzlichen Pflege­ver­si­cherung erhalten, eine Regelung im Sozial­ge­setzbuch Elftes Buch (SGB XI) einschlägig ist, wonach die Pflicht zu einer Entgeltzahlung mit dem Tod des Heimbewohners generell endet. Die von acht Heimträgern hiergegen eingelegten Berufungen hat das Oberver­wal­tungs­gericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Urteilen vom 2. Juli 2008 zurückgewiesen und die Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts bestätigt.

Sachsen-Anhalt

Zum Hintergrund:

Die Gesetz­ge­bungs­kom­petenz für das Heimrecht ist im Rahmen der Födera­lis­mus­reform 2006 vom Bund auf die Länder übergegangen. Das bisherige Heimgesetz des Bundes gilt solange fort, bis es durch landes­rechtliche Regelungen abgelöst wird. In nahezu allen Bundesländern werden derzeit Nachfol­ge­gesetze für das Heimgesetz des Bundes vorbereitet bzw. sind, wie in Bayern und Baden-Württemberg, bereits in Kraft. Einige der neuen Landesgesetze befassen sich auch mit der Problematik der Fortgel­tungs­klausel, in Sachsen-Anhalt ist - soweit bekannt - noch kein Entwurf für ein Landes­heim­gesetz dem Landtag zugeleitet worden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/08 des OVG Sachsen-Anhalt vom 06.08.08

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6486

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI