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Dokument-Nr. 6486

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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt Urteil06.08.2008

Verbot der sogenannten Fortgel­tungs­klausel in Heimverträgen bestätigtZahlungspflicht eines Heimbewohners endet mit dessen Tod

Das Landes­ver­wal­tungsamt Halle hatte einer Reihe von Trägern von Alten- und Pflegeheimen in Sachsen-Anhalt die Verwendung der so genannten Fortgel­tungs­klausel in Heimverträgen mit Bewohnern, welche Leistungen der gesetzlichen Pflege­ver­si­cherung beziehen, untersagt. Diese Klausel sieht vor, dass ein Heimträger für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen nach dem Sterbetag des Heimbewohners - gegen dessen Erben - einen Anspruch auf Fortzahlung von bestimmten Kosten für Wohnraum und Investitionen hat.

Die Heimträger haben gegen die Anordnung des Landes­ver­wal­tung­samtes Einwände erhoben und sich hinsichtlich der Zulässigkeit der Klausel auf eine Vorschrift des Heimgesetzes berufen. Das Verwal­tungs­gericht Magdeburg hatte mit Urteilen vom 22. Februar 2006 die Klagen der Heimträger gegen die Anordnungen des Landes­ver­wal­tung­samtes abgewiesen. Zur Begründung hatte es ausgeführt, dass für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, welche Leistungen der gesetzlichen Pflege­ver­si­cherung erhalten, eine Regelung im Sozial­ge­setzbuch Elftes Buch (SGB XI) einschlägig ist, wonach die Pflicht zu einer Entgeltzahlung mit dem Tod des Heimbewohners generell endet. Die von acht Heimträgern hiergegen eingelegten Berufungen hat das Oberver­wal­tungs­gericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Urteilen vom 2. Juli 2008 zurückgewiesen und die Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts bestätigt.

Sachsen-Anhalt

Zum Hintergrund:

Die Gesetz­ge­bungs­kom­petenz für das Heimrecht ist im Rahmen der Födera­lis­mus­reform 2006 vom Bund auf die Länder übergegangen. Das bisherige Heimgesetz des Bundes gilt solange fort, bis es durch landes­rechtliche Regelungen abgelöst wird. In nahezu allen Bundesländern werden derzeit Nachfol­ge­gesetze für das Heimgesetz des Bundes vorbereitet bzw. sind, wie in Bayern und Baden-Württemberg, bereits in Kraft. Einige der neuen Landesgesetze befassen sich auch mit der Problematik der Fortgel­tungs­klausel, in Sachsen-Anhalt ist - soweit bekannt - noch kein Entwurf für ein Landes­heim­gesetz dem Landtag zugeleitet worden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/08 des OVG Sachsen-Anhalt vom 06.08.08

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