21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 15521

Drucken
Beschluss27.03.2013Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt1 M 23/13, 1 M 24/13
Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Halle, Beschluss12.02.2013, 5 B 366/12 HAL, 5 B 367/12 HAL
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss27.03.2013

Beamte dürfen nicht dauerhaft auf amtsun­an­ge­messenen Dienstposten umgesetzt werdenOVG Sachsen-Anhalt gibt Beschwerden von leitenden Beamten auf angemessene Beschäftigung teilweise statt

Beamte haben grundrechtlich gewährten Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung und auf Übertragung eines Aufga­ben­be­reichs, dessen Wertigkeit der beamten­recht­lichen Position entspricht. Sie haben entsprechend Anspruch darauf, nicht dauerhaft auf einen amtsun­an­ge­messenen Dienstposten umgesetzt oder versetzt zu werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberver­wal­tungs­ge­richts Sachsen-Anhalt hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wandten sich mehrere leitende Beamten der Stadt Halle nach Wegfall ihrer Aufga­ben­be­reiche aufgrund umfangreicher Umstruk­tu­rie­rungen gegen eine Umsetzung auf geringer wertige Dienstposten.

Beamte haben Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung

Das Oberver­wal­tungs­gericht des Landes Sachsen-Anhalt hat den Beschwerden der Antragsteller gegen die erstin­sta­nzliche Entscheidung teilweise stattgegeben. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Beamte nach ihrem grundrechtlich gewährten Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung verlangen könnten, dass ihnen Aufga­ben­be­reiche übertragen würden, deren Wertigkeit ihrer beamten­recht­lichen Position entspreche. Hieraus ergebe sich auch ein Abwehrrecht des Beamten dahingehend, nicht auf einen amtsun­an­ge­messenen Dienstposten dauerhaft umgesetzt oder versetzt zu werden. Zur Absicherung dieses Anspruches bedürfe es einer gerichtlichen Eilentscheidung, weil die Beamten schon seit mehreren Monaten nicht mehr amtsangemessen verwendet würden.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss15521

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI