Oberverwaltungsgericht Saarland Urteil17.03.2006
OVG Saarland zum Behindertentestament und Nachrang der Sozialhilfe
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat entschieden, dass einer Behinderten, die im Rahmen eines sog. Behindertentestaments Erbin des Vermögens ihrer Großmutter geworden war, Eingliederungshilfe nicht unter Hinweis auf den Nachrang der Sozialhilfe versagt werden darf.
Im entschiedenen Fall hatte das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz den Antrag einer Behinderten auf Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten ihrer vollstationären Heimunterbringung abgelehnt und sie unter Hinweis auf den Nachrang der Sozialhilfe auf die Möglichkeit der Verwertung des ihr von der Großmutter vererbten Vermögens verwiesen.
Dies ist nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts jedoch unzulässig, da die Erblasserin mit der Erbeinsetzung wirksam Testamentsvollstreckung für die Dauer des Lebens der Erbin angeordnet und eine "sozialhilfeunschädliche" Verwendung des Nachlasses zur Auflage gemacht hatte, die eine Verwendung des Erbes zur Deckung der Heimkosten ausschließt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2006
Quelle: Pressemitteilung des OVG Saarland vom 03.04.2006