21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Saarland Urteil17.03.2006

OVG Saarland zum Behin­der­ten­tes­tament und Nachrang der Sozialhilfe

Das Oberver­wal­tungs­gericht des Saarlandes hat entschieden, dass einer Behinderten, die im Rahmen eines sog. Behin­der­ten­tes­taments Erbin des Vermögens ihrer Großmutter geworden war, Einglie­de­rungshilfe nicht unter Hinweis auf den Nachrang der Sozialhilfe versagt werden darf.

Im entschiedenen Fall hatte das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbrau­cher­schutz den Antrag einer Behinderten auf Gewährung von Einglie­de­rungshilfe in Form der Übernahme der Kosten ihrer vollstationären Heimun­ter­bringung abgelehnt und sie unter Hinweis auf den Nachrang der Sozialhilfe auf die Möglichkeit der Verwertung des ihr von der Großmutter vererbten Vermögens verwiesen.

Dies ist nach der Entscheidung des Oberver­wal­tungs­ge­richts jedoch unzulässig, da die Erblasserin mit der Erbeinsetzung wirksam Testa­ments­voll­streckung für die Dauer des Lebens der Erbin angeordnet und eine "sozia­l­hil­feun­schädliche" Verwendung des Nachlasses zur Auflage gemacht hatte, die eine Verwendung des Erbes zur Deckung der Heimkosten ausschließt.

Quelle: Pressemitteilung des OVG Saarland vom 03.04.2006

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