Dokument-Nr. 1381
Permalink https://urteile.news/
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil23.11.2005
Kein Anspruch einer Gemeinde auf Schutz vor Eisenbahnlärm
Eine Gemeinde kann sich gegenüber einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung grundsätzlich nicht auf Lärmschutzansprüche zu Gunsten der von dem Vorhaben betroffenen Bürger berufen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Stadt Landstuhl begehrt mit ihrer Klage Maßnahmen zum Schutz vor Lärm, der von ihr infolge des Ausbaus der Bahnstrecke Homburg-Ludwigshafen zu einer Hochgeschwindigkeitsstrecke (160 - 200 km/h) befürchtet wird. Sie hat dies im Wesentlichen damit begründet, dass angesichts der erheblichen Vorbelastung durch Straßen- und Fluglärm sogar die Grenzwerte für eine Gesundheitsgefährdung überschritten würden. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage nunmehr ab.
Die Stadt Landstuhl könne sich nur auf die Beeinträchtigung kommunaler Belange, insbesondere der gemeindlichen Planungshoheit berufen. Dies habe sie schon im Verwaltungsverfahren nicht dargelegt. Insbesondere sei keine einzige konkret beabsichtigte, bereits ins Werk gesetzte oder verwirklichte Planung benannt worden, die durch das Vorhaben vereitelt oder nachhaltig gestört werden könnte. Soweit die Stadt Schallschutzmaßnahmen fordere, handele es sich nicht um spezifisch kommunale Belange. Vielmehr stünden derartige dem Schutz Privater dienende Ansprüche Gemeinden grundsätzlich nicht zu. Erstmals im gerichtlichen Verfahren geltend gemachte Einwände, wie z.B. die Beeinträchtigung kommunalen Eigentums, seien nach dem Gesetz ausgeschlossen, so das Oberverwaltungsgericht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2005
Quelle: Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz vom 01.12.2005
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1381
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.