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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil10.09.2015

Bezeichnung "Superior" auf Weinetikett zulässigKein Verstoß gegen europa­rechtliche Vorschriften zum Schutz traditioneller Begriffe im Weinrecht

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Bezeichnung "Superior" auf dem in deutscher Sprache beschrifteten Etikett eines deutschen Weines verwendet werden darf.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf dem vom Kläger, dem Inhaber einer Weinguts­ver­waltung, verwendeten Etikett eines Weines befindet sich auf der Vorderseite unter anderem die Angabe "Superior". Im Januar 2014 teilte ihm das Landes­un­ter­su­chungsamt Rheinland-Pfalz mit, der Begriff "Superior" sei für bestimmte Weine aus Portugal und Spanien geschützt und dürfe deshalb in Deutschland nicht verwendet werden. Diese Auffassung wurde von der Aufsichts- und Dienst­leis­tungs­di­rektion Trier auf Nachfrage des Klägers bestätigt.

Traditioneller Begriff "Superior" nur in portugiesischer und spanischer Sprache für Wein geschützt

Der dagegen erhobenen Klage gab das Verwal­tungs­gericht Trier statt. Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung des beklagten Landes zurück. Die vom Beklagten beanstandete Verwendung der Bezeichnung "Superior" verstoße nicht gegen die europa­recht­lichen Vorschriften zum Schutz traditioneller Begriffe im Weinrecht. Der traditionelle Begriff "Superior" sei danach nur in portugiesischer und spanischer Sprache für Wein geschützt. Hier verwende der Kläger das Wort "Superior", auch wenn es in der Schreibweise dem in portugiesischer und spanischer Sprache geschützten Begriff entspreche, jedoch für einen deutschen Wein in deutscher Sprache. Denn das Etikett sei insgesamt in deutscher Sprache beschriftet. Die umstrittene Angabe sei auch nicht falsch oder irreführend. Es sei insbesondere nicht zu erwarten, dass durch die Angabe "Superior" bei einem Durch­schnitts­ver­braucher der Irrtum erregt werde, der Wein erfülle die Verwen­dungs­vor­aus­set­zungen für die spanischen oder portugiesischen "Superior"-Weine.

Eine inhaltsgleiche Entscheidung traf das Oberver­wal­tungs­gericht zur Verwendung des Begriffs "ANGEL'S RESERVE" auf einem vollständig englisch­spra­chigen Etikett. Auch hierbei handele es sich nicht um die Verwendung des für Österreich allein in deutscher Sprache geschützten traditionellen Begriffs "Reserve".

Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

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