21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss30.12.2010

Begehung recht­s­ex­tre­mis­tischer Straftaten befürchtet: Polizei kann bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit Platzverweis aussprechenPolizeilicher Platzverweis gegen Organisator des "Wintertreffens" der NPD/Junge Natio­na­l­de­mo­kraten rechtmäßig

Der gegenüber dem Organisator des sog. Wintertreffens der NPD/Junge Natio­na­l­de­mo­kraten ausgesprochene polizeiliche Platzverweis ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Landesverband Baden-Württemberg der NPD/Junge Natio­na­l­de­mo­kraten veranstaltet vom 27. Dezember 2010 bis 2. Januar 2011 in Altenglan ein sog. Wintertreffen, zu dem sich nach Erkenntnissen des Polizei­prä­sidiums Westpfalz über 100 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet angemeldet haben. Die Veranstaltung sollte ursprünglich in Stadtkyll stattfinden. Als Veranstalter trat dort das Mitglied eines inzwischen verbotenen rechtsextremen Jugendverbandes auf. Nachdem die Vermieterin den Mietvertrag über den Veran­stal­tungsraum in Stadtkyll gekündigt hatte, wurde die Veranstaltung nach Altenglan verlegt. Den für den Ersatzraum notwendige Mietvertrag hat der Antragsteller abgeschlossen.

Polizei­prä­sidium sprach Platzverweis aus

Das Polizei­prä­sidium Westpfalz hat ihm gegenüber einen Platzverweis ausgesprochen. Den hiergegen gestellten Eilantrag hat das Verwal­tungs­gericht abgelehnt, weil bei der Veranstaltung die Begehung rechtsextremer Straftaten, wie z. B. Volksverhetzung und die Verbreitung von Propa­gan­da­mitteln verfas­sungs­widriger Organisationen drohe. Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte diese Entscheidung.

Gericht: Platzverweis rechtmäßig

Ein polizeilicher Platzverweis könne ergehen, wenn von der betroffenen Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe. Dies sei beim Antragsteller der Fall. Als Organisator unterstütze er die Begehung recht­s­ex­tre­mis­tischer Straftaten, mit denen bei dem "Wintertreffen" zu rechnen sei.

Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

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