18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen drei Hände erschiedener Hautfarbe vor einer Weltkarte.

Dokument-Nr. 7621

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss19.02.2009

Gericht bestätigt Ausweisung eines Ausländers wegen DrogendeliktenAusweisung ist trotz Kinder verhältnismäßig

Ein Ausländer kann auch nach langjährigem Aufenthalt mit seiner Familie im Bundesgebiet ausgewiesen werden, wenn er wegen mehrerer Straftaten nach dem Betäu­bungs­mit­tel­­gesetz und dem Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Antragsteller ist türkischer Staats­an­ge­höriger und 1973 im Alter von 18 Jahren nach Deutschland eingereist. Seine türkische Ehefrau lebt seit 1978 in Deutschland. Die Eheleute besitzen eine Nieder­las­sungs­er­laubnis. Sie haben mehrere Kinder. Wegen unerlaubten Handels mit Betäu­bungs­mitteln in nicht geringen Mengen in elf Fällen sowie anderer Verstöße gegen das Betäu­bungs­mit­tel­gesetz und das Waffengesetz wurde der Antragsteller 2006 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Daraufhin wies die Antragsgegnerin ihn unter Anordnung der sofortigen Vollziehung aus dem Bundesgebiet aus. Das Verwal­tungs­gericht lehnt den Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seine Widerspruchs anzuordnen ab. Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte diese Entscheidung.

Richter: Ausweisung nicht unver­hält­nismäßig

Die Ausweisung sei auch unter Berück­sich­tigung der verfassungs- und europarechtlich geschützten familiären und privaten Belange nicht unver­hält­nismäßig. Denn die vom Antragsteller begangenen Drogendelikte zählten zu den besonderes schwerwiegenden Straftaten, was auch in der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe von fünf Jahren zum Ausdruck komme. Beim Antragsteller bestehe die Gefahr einer wiederholten Begehung von Straftaten, weil er nach Einschätzung der Justiz­voll­zugs­anstalt wenig Problem- oder Schuld­be­wusstsein habe erkennen lassen. Deshalb müsse der Antragsteller als Folge der Ausweisung auch die Trennung von seiner Familie hinnehmen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 6/2009 des OVG Rheinland-Pfalz

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss7621

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI