15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.

Dokument-Nr. 6104

Drucken
Beschluss05.05.2008Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz7 A 11107/07.OVG
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss05.05.2008

Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlenKostenfreies privates Zweitgerät

Für ein Radio in einem Fahrzeug, das auch zur Ausübung der Hobby-Imkerei genutzt wird, muss keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger wurde vom Südwestrundfunk zur Rundfunkgebühr für ein Autoradio herangezogen, weil er das Fahrzeug für seine Imkerei nutzt. Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Verwal­tungs­gericht Erfolg. Das Oberver­wal­tungs­gericht lehnte den Antrag des Südwe­strundfunks auf Zulassung der Berufung ab.

OVG: Hobby-Imker nutzt Autoradio als privates Zweitgerät

Nach dem Rundfunk­ge­büh­ren­staats­vertrag falle für ein Zweitgerät grundsätzlich keine Rundfunkgebühr an. Die Gebüh­ren­freiheit gelte allerdings nicht für Zweitgeräte in Kraftfahrzeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt würden. Die Nutzung eines Fahrzeuges zur Ausübung der Imkerei, die der Kläger als Liebhaberei ohne Gewinn betreibe, sei jedoch dem privaten Bereich der Lebensführung zuzurechnen. Deshalb müsse der Kläger für sein Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 26/08 des OVG Rheinland-Pfalz vom 26.05.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss6104

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI