22.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil24.01.2008

Landkreise können zur Beteiligung an Personalkosten für Waldorf­kin­der­garten außerhalb ihres Gebiets verpflichtet sein

Der Träger des Waldorf­kin­der­gartens in Frankenthal kann eine Beteiligung an seinen Personalkosten von den Landkreisen verlangen, aus denen Kinder die Einrichtung besuchen. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Waldorf­kin­der­garten in Frankenthal hat gegenüber dem Landkreis Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis für die Jahre 2002 bis 2005 Zuschüsse zu den Personalkosten für eine zweite Kinder­gar­ten­gruppe in Höhe von insgesamt 100.000,-- € beantragt. Die benachbarten Landkreise lehnten die Übernahme der Kosten mit der Begründung ab, eine Nachfrage nach Plätzen in dem Kindergarten aus ihrem Gebiet – etwa in Gruppengröße – habe nicht bestanden. Den hiergegen gerichteten Klagen hat bereits das Verwal­tungs­gericht stattgegeben. Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte diese Entscheidungen.

Die Landkreise seien verpflichtet, nach pflichtgemäßem Ermessen über die Förderung freier Kindergärten zu entscheiden. Dabei hätten sie zu berücksichtigen, dass aus ihren Gebieten insgesamt eine größere Nachfrage nach Plätzen im Waldorf­kin­der­garten bestehe als aus dem Bereich der Stadt Frankenthal. Denn es gelte, eine Art „Tritt­brett­fah­rerrolle“ der Landkreise zu Lasten des Kinder­gar­ten­trägers zu vermeiden, die die Trägervielfalt und damit die Auswahl­mög­lich­keiten der Eltern einschränken könne.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 09/08 des OVG Rheinland-Pfalz vom 15.02.2008

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