Dokument-Nr. 5457
Permalink https://urteile.news/
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil13.12.2007
Arme Gemeinde muss keine Personalkosten für Kindergarten zahlen
Eine finanziell leistungsschwache Gemeinde muss sich nicht an den Personalkosten eines Kindergartens beteiligen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Landkreis Trier-Saarburg hat gegenüber der Ortsgemeinde Freudenburg für das Jahr 2004 rund 34.000,-- € Personalkosten des von einem freien Träger betriebenen Kindergartens geltend gemacht. Der hiergegen erhobenen Klage hat bereits das Verwaltungsgericht stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Nach dem Kindertagesstättengesetz sollten die im Einzugsbereich der Kindertagesstätte liegenden Gemeinden an den vom Jugendamt des Landkreises zu tragenden Personalkosten nur im Rahmen ihrer Finanzkraft beteiligt werden. Deshalb sei eine Kostenbeteiligung im Falle einer besonderen Finanzschwäche der Gemeinde ausgeschlossen. Diese Voraussetzung liege bei der Ortsgemeinde Freudenburg vor. Denn sie habe als besonders leistungsschwache Gemeinde damals eine Bedarfszuweisung nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz erhalten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 05/08 des OVG Rheinland-Pfalz vom 18.01.2008
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5457
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.