22.11.2024
22.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 5071

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss25.10.2007

Nudelbetrieb bleibt aufgrund konkreter Gesund­heits­ge­fahren geschlossenAnforderungen der Lebensmittel- und Betriebshygiene für Herstellung von Eiernudeln grob missachtet

Die gegenüber einem Nudelhersteller ausgesprochene Gewer­be­un­ter­sagung ist zu Recht durch die Schließung des Betriebes vollzogen worden. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Im Betrieb der Antragstellerin wurden bei zahlreichen Betrie­bs­kon­trollen erhebliche Verschmutzungen, beträchtlicher Mäusebefall mit entsprechendem Kotaufkommen und die Verwendung nicht mehr verkehrsfähiger Eier in der Nudelproduktion festgestellt. Daraufhin untersagte die Antragsgegnerin mit Verfügung vom 26. Juli 2007 die Herstellung sowie den Vertrieb von Eiernudeln und schloss den Betrieb am 21. September 2007. Den Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Gewer­be­un­ter­sagung anzuordnen, lehnte bereits das Verwal­tungs­gericht ab. Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte diese Entscheidung.

Die Schließung des Betriebes sei zur Abwehr konkreter Gesund­heits­ge­fahren erforderlich gewesen, weil bei der Herstellung von Eiernudeln die Anforderungen der Lebensmittel- und Betriebshygiene grob missachtet worden seien. Auch nach Erlass der Unter­sa­gungs­ver­fügung habe sich am unhaltbaren Betriebszustand nichts geändert. Die Betriebsstätte sei nach wie vor verschmutzt gewesen. Insbesondere sei wiederum Mäusebefall festgestellt worden. Außerdem habe nur durch das Eingreifen der Lebens­mit­tel­kon­trolleure verhindert werden können, dass nicht mehr frische Eier zur Nudelproduktion verwandt worden seien.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 52/07 des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.10.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss5071

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI