18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 260

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Entscheidung01.02.2005

OVG-Urteil zur Rechts­an­walts­ver­sorgung: nur anwaltliches Einkommen für Beiträge maßgeblich

Bei einem Rechtsanwalt, der zugleich als Steuerberater tätig ist, bemessen sich die Pflichtbeiträge zum Rechts­an­walts­ver­sor­gungswerk nicht nach der Summe seiner Arbeits­ein­künfte, sondern ausschließlich nach seinem anwaltlichen Berufseinkommen. So entschied jetzt das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der klagende Rechtsanwalt übt seine anwalt­liche Tätigkeit nur nebenberuflich aus. Der Schwerpunkt seines beruflichen Einsatzes liegt in der Funktion als Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH. Dementsprechend entfällt von seinen Brutto­ein­künften nur ein geringer Teil auf den Anwaltsberuf. Als ihn das Rechts­an­walts­ver­sor­gungswerk gleichwohl auf der Grundlage des Gesam­t­ein­kommens zu Pflicht­bei­trägen heranzog, kam es zum Rechtsstreit. Schon das Verwal­tungs­gericht Trier gab dem Kläger in erster Instanz Recht, und das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte jetzt dieses Urteil.

Die vom Rechts­an­walts­ver­sor­gungswerk geforderte Einbeziehung der Steuer­be­ra­te­r­ein­künfte in die Beitrags­be­mes­sungs­grundlage finde keine Stütze im Gesetz, stellten die Richter klar. Das hier maßgebliche rheinland-pfälzische Landesrecht gehe vom Leitbild einer berufs­s­tän­dischen Versorgung aus. Ihr wirtschaft­licher Grundstock werde durch Solida­r­­beiträge gebildet, die nur aus dem aus berufstypischer Betätigung erzielten Einkommen aufzubringen seien. Da es neben dem Rechts­an­walts­ver­sor­gungswerk ein eigenständiges Versorgungswerk für den Berufszweig der Steuerberater gebe, begründe diese enge Betrach­tungsweise auch nicht die Gefahr, dass entweder dem einen oder dem anderen Werk Beiträge entzogen werden könnten.

Quelle: Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz vom 28.02.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung260

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI