Dokument-Nr. 7909
Permalink https://urteile.news/
- Entlassung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit als InternethändlerOberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil28.04.2008, 3 A 11334/07.OVG
- Polizeibeamter wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit als Gebrauchtwagenhändler entlassenOberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil18.12.2007, 3 A 11017/07.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil08.05.2009
Polizeibeamter, der selbst Straftaten begeht, ist aus dem Dienst zu entfernenSchwerwiegende Dienstvergehen machen Verbleib im Dienst untragbar
Ein wegen Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang und mehreren Betrugsfällen strafrechtlich verurteilter Polizeibeamter ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der im Jahre 1962 geborene Beamte stand als Polizeikommissar im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz. Daneben betrieb er ohne Nebentätigkeitsgenehmigung und teilweise während Zeiten, in denen er dienstunfähig erkrankt war, in größerem Ausmaß Geschäfte als gewerblicher Grundstückshändler, Bauträger und Hausverwalter. In seiner Steuererklärung für das Jahr 2000 gab er den Erlös aus Grundstücksverkäufen wahrheitswidrig mit lediglich 300.000 DM statt ca. 566.000 DM an und hinterzogen dadurch Einkommenssteuern in Höhe von 125.000 DM. Darüber hinaus stellte er Mietern überhöhte Nebenkosten in Rechnung. Daraufhin wurde der Beamte wegen Steuerhinterziehung und Betruges in zwölf Fällen zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Der Klage des Landes auf Entfernung des Beamten aus dem Dienst gab bereits das Verwaltungsgericht statt. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung des Beamten zurück.
Keine Eignung des Beamten für den Polizeidienst aufgrund von Straftaten
Der Polizeibeamte habe schwerwiegende Dienstvergehen begangen und deshalb das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in eine pflichtgemäße Amtsführung verloren. Folglich sei seine Entfernung aus dem Dienst geboten. Sowohl der Dienstherr als auch die Allgemeinheit erwarteten zu Recht von einem Polizeibeamten, zu dessen zentralen Dienstpflichten es gehöre, Straftaten zu verhindern, aufzuklären und zu verfolgen, dass er die Rechtsordnung in besonderem Maße wahre. Begehe er stattdessen selbst Straftaten im hier vorliegenden Maße, sei das Vertrauen des Dienstherrn in die persönliche Eignung des Beamten für den Polizeidienst endgültig verloren. Hinzu kämen die ungenehmigten Nebentätigkeiten, die der Beamte zudem teilweise während Zeiten ausgeübt habe, in denen er krankheitsbedingt dem Dienst ferngeblieben sei. Auch hierdurch habe er sich für einen weiteren Verbleib im Dienst untragbar gemacht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 26/09 des OVG Koblenz vom 26.05.2009
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7909
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.