21.11.2024
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Dokument-Nr. 140

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss10.01.2005

Misshandelte Ehefrau muss nicht die Bestat­tungs­kosten ihres Mannes tragen

Eine von ihrem Ehemann schwer misshandelte Frau braucht nach dessen Tod unter Umständen nicht die Bestat­tungs­kosten zu tragen. So entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz

Nach dem Bundes­so­zi­a­l­hil­fe­gesetz muss der Sozia­l­hil­fe­träger für die erforderlichen Kosten einer Bestattung aufkommen, soweit dies dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann. Unter Berufung darauf begehrte die Klägerin von der Stadt Koblenz die Übernahme der Bestat­tungs­kosten ihres verstorbenen Ehemannes in Höhe von 2.561,-- €. Dieser hatte, bevor er Selbstmord beging, seine Frau in deren Wohnung überfallen und ihr lebens­ge­fährliche Verletzungen zugefügt. Das Sozialamt der Stadt Koblenz lehnte den Antrag ab, das Verwal­tungs­gericht gab der Klägerin dagegen Recht. Auch das Oberver­wal­tungs­gericht ent­schied jetzt zu Gunsten der Frau.

Zwar habe die Ehegattin dem Verstorbenen näher gestanden als die Allgemeinheit in Gestalt der Steuerzahler, heißt es in dem Beschluss. Nachdem aber die Klägerin von ihrem Mann vor dessen Freitod so brutal geschlagen worden sei, dass sie ihre lebens­ge­fähr­lichen Ver­letzungen nur infolge notfa­ll­me­di­zi­nischer Behandlung überlebte, könne es ihr auch unter Berück­sich­tigung ihrer wirtschaft­lichen Verhältnisse nicht angesonnen werden, für die Bestat­tungs­kosten einzustehen.

Diese Entscheidung ist mit weiteren Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 3/2005 des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.01.2005

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