18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil19.06.2009

Beihilfe muss lückenlose Übernahme für künstliche Befruchtung nicht gewährleistenKörperbezogene Koste­n­er­stattung sind nicht zu beanstanden

Ein Bundesbeamter hat keinen Anspruch auf Beihil­fe­leis­tungen zu Aufwendungen für Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung bei seiner Ehefrau, auch wenn diese als Beamtin eines Landes ebenfalls keine Beihilfe zu den Kosten beanspruchen kann und das Ehepaar diese mithin selbst zu tragen hat. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz.

Der Kläger beantragte Beihilfe zu Arztrechnungen und Rezepten für bei der Ehefrau durchgeführte Maßnahmen der künstlichen Befruchtung. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland lehnte die Bewilligung von Beihilfe mit der Begründung ab, sie trete nur bei Behandlungen am Körper ihres zur Beihilfe berechtigten Beamten ein (sog. Körperprinzip). Auch das Bundesland, bei dem die Ehefrau des Klägers als Beamtin beschäftigt ist, versagte die Koste­n­er­stattung, weil die ungewollte Kinderlosigkeit auf den Ehemann zurückzuführen sei (sog. Verur­sa­cher­prinzip). Das Verwal­tungs­gericht wies die Klage des Bundesbeamten auf Beihil­fe­ge­währung ab. Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte diese Entscheidung.

Beihilfeträger wendet Verur­sa­cher­prinzip an und verweigert die Leistungen

Es sei nicht zu beanstanden, dass die Beihil­fe­vor­schriften des Bundes bei der Erstattung von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung nur eine körperbezogene Koste­n­er­stattung regelten (ebenso wie die gesetzliche Kranken­ver­si­cherung). Dies habe zur Folge, dass Behandlungen bei der Ehefrau des Bundesbeamten nicht erstat­tungsfähig seien. Erhalte auch die Ehefrau von ihrem Beihilfeträger keine Leistungen, weil dieser das Verur­sa­cher­prinzip anwende, so bestehe für den Bund keine Pflicht, diese Lücke zu schließen. Es liege im Ermessen des jeweiligen Dienstherrn, die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen bei Krankheit zu bestimmen und sich zwischen verschiedenen Erstat­tungs­systemen zu entscheiden. Seien diese nicht aufeinander abgestimmt, bestehe kein Anspruch auf Übernahme ungedeckter Aufwendungen zum Nachteil eines Leistungs­trägers. Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage die Revision zum Bundes­ver­wal­tungs­gericht zugelassen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 32/09 des OVG Rheinland-Pfalz vom 21.07.2009

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8184

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI