21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil24.06.2014

Public Viewing der WM-Spiele der deutschen Natio­nal­mann­schaft auf Vereinsheim-Parkplatz bleibt erlaubtEilantrag eines Anwohners gegen die Ausnah­me­ge­neh­migung bleibt auch vor dem Ober­verwaltungs­gericht erfolglos

Die öffentliche Direkt­über­tragung - Public Viewing - von maximal sechs Welt­meister­schafts­spielen der deutschen Fuß­ball­national­mannschaft auf einem Vereinsheim-Parkplatz in Ingelheim bleibt weiterhin erlaubt. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz. Der Eilantrag eines Anwohners gegen die Ausnah­me­ge­neh­migung blieb damit erfolglos.

Die Veranstaltung soll auf einem Vereinsheim-Parkplatz neben einem Sportplatz in Ingelheim stattfinden. Der Antragsteller, dessen Grundstück neben dem Sportplatz liegt, macht mit seinem gegen die Genehmigung gerichteten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes geltend, dass das Public Viewing zu unzumutbaren Lärmbe­ein­träch­ti­gungen führe.

OVG weist Beschwerde des Anwohners zurück

Bereits das Verwal­tungs­gericht Main ist dieser Auffassung in seiner Entscheidung vom 13. Juni 2014 nicht gefolgt und lehnte den Eilantrag ab. Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts und wies seine hiergegen eingelegte Beschwerde zurück.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18385

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI