Dokument-Nr. 1901
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil19.01.2006
Windenergieanlagen wegen Eiswurfgefahr unzulässigWeitere Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz zur Windkraft
Windenergieanlagen, bei denen die Gefahr von Eiswurf besteht, dürfen ohne ausreichende technische Schutzvorkehrungen nicht in der Nachbarschaft einer Weihnachtsbaumkultur errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Klägerin betreibt im Landkreis Cochem-Zell eine Weihnachtsbaumkultur. Auf den unmittelbar angrenzenden Grundstücken beabsichtigt eine Windenergiefirma, zwei Windkraftanlagen mit Nabenhöhen von jeweils 61,40 m und 85 m sowie einem Rotorradius von 38,50 m zu errichten. Gegen die hierfür erteilte Baugenehmigung erhob die Klägerin Klage, die bereits vor dem Verwaltungsgericht (Keine Baugenehmigung für Windenergieanlage, wenn diese eine Weihnachtsbaumkultur gefährdet) Erfolg hatte. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.
Die Baugenehmigung verstoße gegen das Gebot der Rücksichtnahme, weil sie keine ausreichenden Schutzvorkehrungen gegen die Gefahr des Eiswurfs vorsehe. Die Windenergieanlagen sollten auf einem 420 m bis 430 m über NN gelegenen Standort errichtet werden. Dort sei nach sachverständigen Erkenntnissen im Winter mit Eisbildungen an den Rotorblättern und deshalb mit Eiswurf in einer Wurfweite von mehreren Hundert Metern zu rechnen. Dies führe zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung der Personen, die sich bei der Arbeit in der Weihnachtsbaumkultur in der Nähe der Windenergieanlagen aufhielten, so das Oberverwaltungsgericht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2006
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz
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