21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil19.01.2006

Windener­gie­anlagen wegen Eiswurfgefahr unzulässigWeitere Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz zur Windkraft

Windener­gie­anlagen, bei denen die Gefahr von Eiswurf besteht, dürfen ohne ausreichende technische Schutz­vor­keh­rungen nicht in der Nachbarschaft einer Weihnachts­baum­kultur errichtet werden. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Klägerin betreibt im Landkreis Cochem-Zell eine Weihnachts­baum­kultur. Auf den unmittelbar angrenzenden Grundstücken beabsichtigt eine Windener­giefirma, zwei Windkraft­anlagen mit Nabenhöhen von jeweils 61,40 m und 85 m sowie einem Rotorradius von 38,50 m zu errichten. Gegen die hierfür erteilte Baugenehmigung erhob die Klägerin Klage, die bereits vor dem Verwal­tungs­gericht (Keine Baugenehmigung für Windener­gie­anlage, wenn diese eine Weihnachts­baum­kultur gefährdet) Erfolg hatte. Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte nun diese Entscheidung.

Die Baugenehmigung verstoße gegen das Gebot der Rücksichtnahme, weil sie keine ausreichenden Schutz­vor­keh­rungen gegen die Gefahr des Eiswurfs vorsehe. Die Windener­gie­anlagen sollten auf einem 420 m bis 430 m über NN gelegenen Standort errichtet werden. Dort sei nach sachver­ständigen Erkenntnissen im Winter mit Eisbildungen an den Rotorblättern und deshalb mit Eiswurf in einer Wurfweite von mehreren Hundert Metern zu rechnen. Dies führe zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung der Personen, die sich bei der Arbeit in der Weihnachts­baum­kultur in der Nähe der Windener­gie­anlagen aufhielten, so das Oberver­wal­tungs­gericht.

Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz

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