23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 6813

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil

Inanspruchnahme eines Grundstücks für Goldabbau ist rechtmäßigKläger scheitert auch in zweiter Instanz

Das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hat die Berufung gegen das Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Neustadt an der Weinstraße zurückgewiesen, mit dem die Klage eines Grund­s­tü­ck­ei­gen­tümers gegen die vom Bergamt einer Kiesabbaufirma erteilte Genehmigung zum Abbau von Gold und Kies auf seinem Grundstück abgewiesen worden war.

Der Kläger ist Eigentümer eines zuletzt landwirt­schaftlich genutzten Grundstücks in der Gemarkung Jockgrim. Eine 500 qm große Fläche soll aufgrund einer bergrechtlichen Grundabtretung durch die beigeladene Firma zum Abbau des Bodenschatzes Gold und damit verbunden für den Kiesabbau in Anspruch genommen werden. Hiergegen wendet sich der Kläger. Das Verwal­tungs­gericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die im Bundes­berg­gesetz geregelten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer bergrechtlichen Grundabtretung erfüllt seien. Insbesondere werde der Goldabbau aufgrund wirksamer Betriebspläne durchgeführt und entspreche einer technisch und wirtschaftlich angemessenen Betriebsführung. Die von der Beigeladenen angebotenen Entschä­di­gungs­leis­tungen seien ausreichend. Dabei müsse der Wert des Bodenschatzes Gold außer Betracht bleiben, da dieser als sog. bergfreier Bodenschatz nicht dem Grundeigentümer zustehe.

Der Kläger hat auch im Berufungs­ver­fahren insbesondere geltend gemacht, dass die Abbaufirma das Interesse an der Goldgewinnung nur vorgeschoben habe, um den mit dem Goldabbau verbundenen Zugriff auf das Kiesvorkommen zu erlangen. Dieses Vorgehen sei rechts­miss­bräuchlich, da für Kiesab­bau­f­lächen eine wesentlich höhere Entschädigung zu leisten sei.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 45/08 des OVG Rheinland-Pfalz vom 10.10.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6813

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI