18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 6362

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil03.07.2008

OVG: Wohnbebauung in der Nähe der Burg Rheinfels (Denkmalzone) in St. Goar zulässigDenkmal­schutz­belange stehen einer Bebauung nicht entgegen

Der Errichtung zweier Mehrfa­mi­li­en­häuser auf gleicher Hanglage wie die Burg Rheinfels, die Teil der Denkmalzone „Burg und Festung Rheinfels in St. Goar” ist, stehen Belange des Denkmalschutzes nicht entgegen. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die zuständige Kreisverwaltung hatte den Antrag der Bauherrin auf Genehmigung der Wohngebäude mit der Begründung abgelehnt, das Vorhaben führe zu negativen Auswirkungen auf die denkmal­ge­schützte Burganlage. Bereits das Verwal­tungs­gericht verpflichtete den Landkreis, die bau- und denkmal­schutz­rechtliche Genehmigung zur Errichtung der Häuser zu erteilen. Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte diese Entscheidung.

Eigentumsschutz geht hier vor Denkmalschutz

Die Denkmal­schutz­belange seien mit den verfas­sungs­rechtlich gesicherten Interessen eines Eigentümers an der Bebauung seines Grundstücks abzuwägen. Der Eigentumsschutz gehe hier vor. Das Gesam­t­er­schei­nungsbild der Burganlage werde durch das Bauvorhaben auch aufgrund bestehender baulicher Vorbelastung am hängigen Ortsrand von St. Goar nur unerheblich optisch beeinträchtigt werden. Die Wohngebäude könnten sowohl von der Ortslage von St. Goar als auch von der gegen­über­lie­genden Rheinseite aus nur in geringem Umfang wahrgenommen werden, wie eine Ortsbe­sich­tigung des Gerichts ergeben habe. Vergleichbares gelte auch hinsichtlich der zur Denkmalzone gehörenden Felsenwand hinter den Baugrundstücken. Die Wand werde nur auf einer geringen Länge verdeckt werden und zudem die geplanten Gebäude überragen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz vom 14.07.2008

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6362

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI