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Dokument-Nr. 2626

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss26.06.2006

Teilerfolg für Nachbarn des Düsseldorfer FlughafensFlugbewegungen bleiben vorerst konstant

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat den Anträgen von 25 privaten Flugha­fen­nachbarn und dem Antrag der Stadt Ratingen auf vorläufigen Rechtsschutz teilweise stattgegeben. Mit ihren Anträgen wollten die Antragsteller die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen erreichen, die sie gegen die letzte Änderung der Betrie­bs­ge­neh­migung für den Flughafen Düsseldorf vom 09.11.2005 erhoben haben.

Die Änderungs­ge­neh­migung sieht im Wesentlichen eine Erhöhung der Zahl der zulässigen Flugbewegungen in den sechs verkehrs­reichsten Monaten eines Jahres auf nunmehr 131.000 sowie eine neue Verteilung des Flugverkehrs am Tag (6.00 Uhr - 22.00 Uhr) und in der Zeit von 22.00 Uhr - 23.00 Uhr vor.

Die privaten Flugha­fen­nachbarn haben erreicht, dass es vorläufig für die Zeit von 22.00 Uhr - 23.00 Uhr bei der bisherigen Festsetzung von 15 (im Winter) bzw. 25 (im Sommer) Slots bleibt. Die Änderungs­ge­neh­migung hatte für diese Zeit 36 koordinierte Landungen zugelassen. Im Übrigen hatten die Anträge keinen Erfolg.

Auf den Antrag der Stadt Ratingen hat das Oberver­wal­tungs­gericht die aufschiebende Wirkung der Klage der Stadt insoweit wieder­her­ge­stellt, als es um die Möglichkeit geht, die Zahl der zu vergebenden Slots in den 56 Tagesstunden pro Woche, in denen zunächst nur 40 Slots zugelassen sind, auch auf 45 Slots zu erhöhen, wenn nachgewiesen wird, dass die Südbahn entsprechend leistungsfähig ist. Die Beschränkung auf 40 Slots steht im Zusammenhang mit dem Anger­land­ver­gleich aus dem Jahr 1965, an dem u.a. die Stadt Ratingen, das Land Nordrhein-Westfalen und die Flughafen Düsseldorf GmbH beteiligt sind und nach dem die Nutzung der Nordbahn auf die Zeiten des Spitzenverkehrs beschränkt ist. Den Antrag der Stadt Ratingen im Übrigen hat das Oberver­wal­tungs­gericht abgelehnt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 28.06.2006

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