21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss21.08.2008

Journalist scheitert mit Eilantrag auf Einsicht in Unterlagen über die Subventionen für Nokia-WerkLaufende Verhandlungen über die Rückforderung der Inves­ti­ti­o­ns­zu­schüsse werden erschwert

Das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat den Eilantrag eines Journalisten auf Einsicht in die Unterlagen über die für das Nokia-Werk in Bochum gewährten Subventionen endgültig abgelehnt.

Ein für eine Rundfunkanstalt tätiger freier Journalist begehrte von der NRW Bank im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes Einsicht in die das Nokia-Werk in Bochum betreffenden Förder­un­terlagen. Er stützte sich dabei auf das Pressegesetz NRW und das Infor­ma­ti­o­ns­frei­heits­gesetz NRW. Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf lehnte den Eilantrag ab (NRW.BANK muss Auskunft über Nokia-Förderung für das Werk Bochum erteilen).

Die Beschwerde des Antragstellers gegen diese Entscheidung hat das Oberver­wal­tungs­gericht zurückgewiesen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, die nach wie vor laufenden Verhandlungen über die Rückforderung der Inves­ti­ti­o­ns­zu­schüsse würden erheblich beeinträchtigt, wenn die vom Antragsteller begehrten Informationen zum jetzigen Zeitpunkt allgemein bekannt würden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 21.08.2008

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