Dokument-Nr. 21870
Permalink https://urteile.news/
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss16.11.2015
Zweijähriges Mädchen lebensgefährlich verletzt: Von einem Rottweiler ausgehende Gefahr rechtfertigt EinschläferungEilantrag gegen die Anordnung der Einschläferung des Hundes ohne Erfolg
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Einschläferung des Rottweilers "Pascha" bestätigt und damit einen hiergegen gerichteten Eilantrag der Halterin des Hundes abgelehnt. Die Stadt Duisburg hatte die Einschläferung nach den Vorschriften des Landeshundegesetzes angeordnet, nachdem der Hund eine Familie angegriffen und dabei ein zweijähriges Mädchen lebensgefährlich verletzt hatte.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Rottweiler "Pascha" am 6. Juli 2015 am Rheindeich in Duisburg eine Familie angegriffen. Bei dem Angriff wurden dem Kind der Familie große Teile der Kopfhaut abgerissen, daneben erlitt es teils schwere Bisswunden an Ohren, Auge, Mund, Bauch und Beinen.
Amtstierärztliches Gutachten stellt fehlgeleitetes Jagdverhalten des Hundes fest
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ist ebenso wie die Vorinstanz zu dem Ergebnis gelangt, dass die von dem Rottweiler ausgehenden Gefahren seine Einschläferung rechtfertigen. Angesichts des drohenden immensen Schadens im Fall einer erneuten Beißattacke komme es auch nicht in Betracht, den Hund - wie von der Halterin vorgeschlagen - in die Hände einer Tierschutzeinrichtung zu geben. Bei seiner Einschätzung stützte sich das Oberverwaltungsgericht wie zuvor das Verwaltungsgericht maßgeblich auf ein amtstierärztliches Gutachten. Die Amtstierärztin hatte ein inadäquates bzw. fehlgeleitetes Jagdverhalten festgestellt. Eine Beißhemmung habe während des unvermittelt gestarteten und sodann zielgerichtet über mehrere Minuten fortgesetzten Angriffs auf das Mädchen nicht bestanden. Der Rottweiler könne auch nicht mehr erfolgversprechend therapiert werden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss21870
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.