21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen drei Hände erschiedener Hautfarbe vor einer Weltkarte.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss

Kein Abschie­bungs­schutz für Al-Tawhid-Straftäter

Ein Palästinenser jordanischer Staats­an­ge­hö­rigkeit, der in einem sogenannten Eilverfahren durch Stellung verschiedener prozessualer Anträge seine Abschiebung nach Jordanien verhindern wollte, hatte auch vor dem Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg. Das Gericht hat seine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Münster, das seine Anträge abgelehnt hatte, schon aus formalen Gründen zurückgewiesen, weil er die Erfordernisse, die das Gesetz an die Begründung einer Beschwerde stellt, nicht als erfüllt ansah.

Der Antragsteller war im Jahre 2005 im sogenannten Düsseldorfer "Al-Tawhid-Prozess" als einer von mehreren Angeklagten zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Strafgericht befand damals, die Palästinenser hätten im Auftrag von Al-Tawhid eine terroristische Vereinigung gebildet und Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Düsseldorf und Berlin vorbereitet - ein Auftrag, den der damalige Al-Tawhid-Anführer Abu Musaab al Sarkawi mehrfach bekräftigt habe. Al-Tawhid wird zum Netzwerk der Al-Kaida gezählt. Das Gericht hatte seinerzeit die Urteils­ver­kündung genutzt, um Missstände bei der Anwendung des Ausländerrechts anzuprangern.

Der Antragsteller ist seit 2002 in Haft. Im August 2008 steht seine Entlassung aus der Haft an. Inzwischen ist seine Ausweisung verfügt worden; er soll vor Entlassung aus der Haft abgeschoben werden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 11.04.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss5887

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI