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Dokument-Nr. 2577

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Urteil13.06.2006Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen13 A 910/04
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Urteil13.06.2006

Tierseu­chenkasse muss auch Kosten für Beseitigung von Tierkadavern erstatten

Das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Tierseu­chenkasse auch die Kosten erstatten muss, die bei der Beseitigung von Tieren entstanden sind, die wegen einer Seuche­n­er­krankung oder eines Seuchen­ver­dachts getötet worden sind.

Im Oktober 2001 forderte der Landrat des Märkischen Kreises die Inhaberin (Klägerin) eines im Märkischen Kreis ansässigen Fisch­zucht­be­triebs auf, ihre Forellen, die Anzeichen einer Virusinfektion zeigten, sofort töten und unverzüglich unschädlich beseitigen zu lassen. Die Klägerin kam dieser Aufforderung nach und forderte vom Landesamt für Ernäh­rungs­wirt­schaft und Jagd Nordrhein-Westfalen -Tierseu­chenkasse - (Beklagter) neben einer Entschädigung für den Wert der Forellen von 18.600,- DM die Erstattung der an die Tierkör­per­be­sei­ti­gungs­anstalt gezahlten Entsor­gungs­kosten von 3.300,- DM. Der Beklagte weigerte sich, auch die Entsor­gungs­kosten zu erstatten. Darauf erhob die Klägerin Klage beim Verwal­tungs­gericht Arnsberg, das dieser Klage im Dezember 2003 stattgab. Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Beklagten hat das Oberver­wal­tungs­gericht zurückgewiesen. Zur Begründung hat es ausgeführt:

Die Klägerin könne vom Beklagten die Erstattung der für die Entsorgung der Forellen entstandenen Kosten in Höhe von 3.300,- DM (=1.687,60 €) verlangen. Dies folge zwar nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut der insoweit einschlägigen Vorschrift des Tierseu­chen­ge­setzes, weil dieser Wortlaut nicht eindeutig sei. Aus den Geset­zes­ma­te­rialien ergebe sich aber, dass nach dem Tierseu­chenrecht nicht nur die Kosten des Tötungsvorgangs, sondern auch die Kosten der anschließenden unschädlichen Beseitigung des Kadavers zu erstatten seien.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.06.2006

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