13.12.2024
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Dokument-Nr. 33753

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Beschluss31.01.2024Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen10 B 1456/23
Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Münster, Beschluss15.12.2023, 2 L 859/23
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss31.01.2024

Zulässigkeit einer Monteurs­un­terkunft im allgemeinen WohngebietKeine Gebiets­unverträglich­keit einer Monteurs­un­terkunft für 11 Personen

In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Monteurs­un­terkunft für 11 Personen grundsätzlich baurechtlich zulässig. Eine Gebiets­unverträglich­keit besteht nicht. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2023 erteilte die zuständige Behörde eine Baugenehmigung für den Um- und Ausbau sowie die Nutzung­s­än­derung eines in Westfalen liegenden Wohnhauses in eine Monteursunterkunft für 11 Personen. Das Wohnhaus befand sich in einem allgemeinen Wohngebiet. Gegen die Genehmigung richtete sich die Klage eines Nachbarn. Er hielt das Vorhaben für unzulässig. Zugleich beantragte er Eilrechtsschutz. Das Verwal­tungs­gericht Münster lehnte dies ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Nachbarn. Er verwies auf erhebliche Lärmbe­ein­träch­ti­gungen auch vor 6 Uhr durch laute Kommunikation der Monteure, etwa bei der Beladung der Transporter, oder durch gemeinsame Freizeit­ak­ti­vitäten, wie Grillabende.

Kein Eilrechtsschutz gegen Genehmigung der Monteurs­un­terkunft

Das Oberver­wal­tungs­gericht bestätigte die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts. Unabhängig von der Frage, ob die geschilderten Beein­träch­ti­gungen überhaupt eine Folge der typischen Nutzungsweise einer Monteurs­un­terkunft seien oder es sich um perso­nen­be­dingte Fehlerverhalten der Bewohner handele, dem von der zuständigen Behörde mit ordnungs­recht­lichen Mitteln zu begegnen wäre, sei eine ständig mit 11 Personen belegte Monteurs­un­terkunft in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig. Eine Gebiets­un­ver­träg­lichkeit bestehe nicht.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)

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