23.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Münster Urteil27.09.2021

OVG Münster bestätigt Vereinsverbot der "Hells Angels MC Concrete City"Vereinsverbot des Vereins "Clan 81 Germany" aufgehoben

Das Ober­verwaltungs­gericht Münster hat entschieden, dass das Verbot des Vereins "Hells Angels MC Concrete City" rechtmäßig ist.

Mit Verfügung vom 22. September 2017 hat das Land Nordrhein-Westfalen den Verein "Hells Angels MC Concrete City" verboten. Das Innen­mi­nis­terium hat das Verbot darauf gestützt, dass die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufe. Diese Einschätzung hat das für die Klage des Vereins in erster Instanz zuständige Oberver­wal­tungs­gericht bestätigt. Der Senat hat hierbei insbesondere auf die Beteiligung der Mitglieder des Vereins an zwei Massen­schlä­gereien in Erkrath-Hochdahl im Jahr 2016 abgestellt.

Klage zu "Clan 81 Germany" erfolgreich

Soweit die Verbots­ver­fügung auch den vom Land Nordrhein-Westfalen als Teilorganisation des verbotenen Vereins betrachteten Verein "Clan 81 Germany" umfasst, war die Klage hingegen erfolgreich. Der Senat konnte die für die Bewertung als Teilor­ga­ni­sation erforderliche Einbindung des "Clan 81 Germany" in den Verein "Hells Angels MC Concrete City" nicht feststellen. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist Beschwerde möglich, über die das Bundes­ver­wal­tungs­gericht entscheidet.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)

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