21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss31.05.2007

G8-Gipfel in Heiligendamm: OVG Greifswald bestätigt Demon­s­tra­ti­o­ns­verbot für HeiligendammBeschränkung des Versamm­lungs­rechts ist rechtmäßig - kein Verstoß gegen Grundrecht auf Versamm­lungs­freiheit

Das Oberver­wal­tungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern hat das allgemeine Versamm­lungs­verbot um Heiligendamm wieder her gestellt. Allerdings hat es eine Demonstration auf der B105 erlaubt.

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat das o.g. Verbot hinsichtlich einer für den 07. Juni 2007 in Form eines Sternmarsches geplanten Versammlung, deren Route u.a. durch die festgelegten Versamm­lungs­ver­botszonen bis vor das Tagungshotel führen sollte, bestätigt und eine teilweise anderslautende Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Schwerin (VG Schwerin, Beschluss v. 25.05.2007 - 1 B 243/07 -) abgeändert.

Nach Auffassung des Oberver­wal­tungs­ge­richts sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versamm­lungs­rechts anlässlich des G8-Gipfeltreffens in Heiligendamm in den festgelegten Zonen I. und II., jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft, rechtmässig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versamm­lungs­freiheit nach Art. 8 GG.

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat den Antragstellern die Durchführung eines Sternmarsches außerhalb der Schutzzone auf der B105 gestattet.

Quelle: ra-online

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