18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 28836

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss12.06.2020

Eilantrag der Außer­voll­zug­setzung der Corona-Landes­ver­ordnung Mecklenburg-Vorpommern abgelehntGeplante Reise der Antragstellerin fällt unter Ausnah­me­re­gelung und war nie untersagt

Das Ober­verwaltungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss in einem gerichtlichen Eilverfahren den Antrag auf Außer­voll­zug­setzung von § 5 der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) abgelehnt. Nach § 5 Abs. 1 der Verordnung sind alle Reisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern untersagt, soweit nicht die in den nachfolgenden Absätzen der Vorschrift auf geführten Ausnahme­bestimmungen Anwendung finden.

Im vorliegenden Fall lebt die Antragstellerin zu 1. in Brandenburg. Sie möchte die Mutter ihres nichtehelichen Lebensgefährten, die in Mecklenburg-Vorpommern wohnt, besuchen. Sie sieht sich daran durch § 5 der Verordnung gehindert, da Abs. 5 Satz 3 der Vorschrift einen Familienbesuch zusammen mit dem Lebensgefährten nur erlaube, sofern eine häusliche Gemeinschaft bestehe. Das sei bei ihr und ihrem Lebensgefährten nicht der Fall. Die Antragstellerin sieht darin eine Verletzung ihres allgemeinen Persön­lich­keits­rechts (Art. 2 Abs. 1 GG), ihres allgemeinen Freiheits­rechtes (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) und ihres Grundrechts auf Gleich­be­handlung (Art. 3 Abs. 1 GG).

Besuche zur Erfüllung moralischer Verpflichtungen erlaubt

Der Senat hat den Antrag als unzulässig abgelehnt, weil es schon an der Möglichkeit einer Rechts­be­ein­träch­tigung der Antragstellerin durch die angegriffene Vorschrift fehle. Der von ihr geplante Besuch mit ihrem Lebensgefährten bei dessen Mutter werde von dem Einreiseverbot des § 5 Abs. 1 der Verordnung nicht erfasst, weil er bereits unter die Ausnah­me­re­gelung des § 5 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung falle. Danach gelte das Verbot nicht für Anlässe, bei denen die Anwesenheit der reisenden Person aus rechtlichen Gründen oder zur Erfüllung einer moralischen Verpflichtung zwingend erforderlich sei. Da § 5 der Verordnung keine gesonderte Härtefall-Vorschrift enthalte, sei § 5 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung weit auszulegen. Dies lasse sich auch auf den Verweis auf § 8 Abs. 8 der Verordnung stützen. Diese Regelung, die auch Zusammenkünfte aus nicht näher bezeichneten familiären Anlässen von dem Verbot ausnehme, beschränke die Teilnahme nicht auf Familien­an­ge­hörige oder mit diesen in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen. Damit sei der Antragstellerin die Einreise zu dem von ihr genannten Zweck nicht untersagt.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (pm/ku)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28836

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI