21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 31434

Drucken
Beschluss29.12.2021Oberverwaltungsgericht Lüneburg7 ME 194/21
Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss20.12.2021, 1 B 603/21
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschluss29.12.2021

100-jähriges Firmenjubiläum rechtfertigt Sonntagsöffnung einer Möbelhaus-FilialeVorliegen eines herausragenden Anlasses

In Niedersachen rechtfertigt ein 100-jähriges Firmenjubiläum die Sonntagsöffnung der Filiale einer Firma. Es liegt insofern ein herausragender Anlass gemäß § 5 Abs. 4 NLöffVZG vor. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 feierte eine Möbelhausfirma das 100-jährige Jubiläum. Zu dessen Anlass beantragte die Firma die Sonntagsöffnung einer Filiale in Niedersachsen für den ersten Sonntag im Jahr 2022. Die zuständige Behörde gab dem Antrag statt. Dagegen richtete sich die Klage und der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz einer Gewerkschaft. Das Verwal­tungs­gericht Braunschweig wies den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Gewerkschaft.

Zulässige Sonntagsöffnung wegen herausragenden Anlasses

Das Oberver­wal­tungs­gericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung des Verwal­tungs­gericht. Nach § 5 Abs. 4 NLöffZVG könne wegen eines herausragenden Anlasses eine Sonntagsöffnung zugelassen werden. Ein solcher Anlass sei bei einem 100-jährigem Firmenjubiläum der Fall. Erforderlich sei aber ein hinreichender Zusammenhang zwischen Anlass und Sonntagsöffnung. Dieser sei hier gegeben. Unerheblich sei zudem, dass die von der Sonntagsöffnung betroffene Filiale selbst nicht seit 100 Jahren besteht.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31434

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI