18.01.2025
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18.01.2025  
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Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschluss10.09.2013

OVG Lüneburg: Melde­da­te­n­ab­gleich bei Rundfunkbeitrag rechtmäßigNDR mit Beschwerde erfolgreich

Der gesetzlich vorgesehene einmalige Melde­da­te­n­ab­gleich auf Grundlage des Rundfunk­beitrags­staatsvertrags ist rechtmäßig. Das hat das Nieder­säch­sische Oberverwaltungs­gericht in Lüneburg am 10. September in einem Eilverfahren entschieden.

Das OVG Lüneburg gab damit einer Beschwerde des NDR gegen eine Eilentscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Göttingen vom 3. September 2013 statt. Die Göttinger Richter hatten Teile der Daten­über­mittlung für unzulässig erklärt. Der NDR legte Beschwerde gegen den Beschluss ein und wies darauf hin, dass der Rundfunk­bei­trags­staats­vertrag Angaben auch zu akademischen Graden, den Familienstand sowie die letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung ausdrücklich vorsieht. Die zuständigen Daten­schutz­be­auf­tragten waren in das Gesetz­ge­bungs­ver­fahren einbezogen. Das OVG Lüneburg folgte der Argumentation des NDR.

Mit Ausnahme des Göttinger Richterspruchs hatten auch alle bisherigen Gericht­s­ent­schei­dungen die Regelungen des einmaligen Melde­da­te­n­ab­gleichs bestätigt, darunter der Bayerische Verfas­sungs­ge­richtshof (Urteil v. 18.04.2013 - Vf. 8-VII-12; Vf. 24-VII-12 -) sowie verschiedene Oberverwaltungs- und Verwal­tungs­ge­richte.

Quelle: ra-online, NDR (pm)

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