24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschluss10.09.2013

OVG Lüneburg: Melde­da­te­n­ab­gleich bei Rundfunkbeitrag rechtmäßigNDR mit Beschwerde erfolgreich

Der gesetzlich vorgesehene einmalige Melde­da­te­n­ab­gleich auf Grundlage des Rundfunk­beitrags­staatsvertrags ist rechtmäßig. Das hat das Nieder­säch­sische Oberverwaltungs­gericht in Lüneburg am 10. September in einem Eilverfahren entschieden.

Das OVG Lüneburg gab damit einer Beschwerde des NDR gegen eine Eilentscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Göttingen vom 3. September 2013 statt. Die Göttinger Richter hatten Teile der Daten­über­mittlung für unzulässig erklärt. Der NDR legte Beschwerde gegen den Beschluss ein und wies darauf hin, dass der Rundfunk­bei­trags­staats­vertrag Angaben auch zu akademischen Graden, den Familienstand sowie die letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung ausdrücklich vorsieht. Die zuständigen Daten­schutz­be­auf­tragten waren in das Gesetz­ge­bungs­ver­fahren einbezogen. Das OVG Lüneburg folgte der Argumentation des NDR.

Mit Ausnahme des Göttinger Richterspruchs hatten auch alle bisherigen Gericht­s­ent­schei­dungen die Regelungen des einmaligen Melde­da­te­n­ab­gleichs bestätigt, darunter der Bayerische Verfas­sungs­ge­richtshof (Urteil v. 18.04.2013 - Vf. 8-VII-12; Vf. 24-VII-12 -) sowie verschiedene Oberverwaltungs- und Verwal­tungs­ge­richte.

Quelle: ra-online, NDR (pm)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss16749

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI