18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 31017

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschluss15.09.2021

Grund­stücks­eigen­tümer muss im Rahmen des Ent­wässerungs­konzepts nicht Vorsorge für extrem seltene Stark­regen­ereignisse treffenAusnahme bei gezielter Ableitung von Nieder­schlags­wasser auf Nachba­r­grundstück oder Eintritt von erheblichen Schäden

Ein Grund­stücks­eigen­tümer muss im Rahmen des Ent­wässerungs­konzepts keine Vorsorge dafür treffen, dass bei extrem seltenen Stark­regen­ereignissen kein Nieder­schlags­wasser auf das Nachba­r­grundstück fließt. Eine Ausnahme besteht, wenn gezielt Nieder­schlags­wasser auf das Nachba­r­grundstück geleitet wird oder erhebliche Schäden zu befürchten sind. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragten die Eigentümer von drei Grundstücken im Jahr 2021 beim Verwal­tungs­gericht Hannover Eilrechtsschutz gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück. Sie befürchteten eine Verschlech­terung der Entwäs­se­rungs­si­tuation bei Stark­re­ge­ne­r­eig­nissen und verlangten daher Schutzkonzepte. Das Verwal­tungs­gericht sah keine drohende unzumutbare Überschwemmung der Grundstücke bei Starkregen und wies den Antrag daher zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Grund­s­tücks­ei­gentümer.

Keine Pflicht zur Vorsorge für extrem seltene Stark­re­ge­ne­r­eignisse

Das Oberver­wal­tungs­gericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts. Zwar reichen die Entwäs­se­rungs­ein­rich­tungen auf dem Vorha­ben­grundstück nicht aus, um im Fall von katastrophalen Stark­re­ge­ne­r­eig­nissen, die über ein 10-jähriges Ereignis hinausgehen, jeden Abfluss von Oberflä­chen­wasser auf die Nachba­r­grund­stücke zuverlässig zu verhindern. Eine derart weitgehende, auch auf extrem seltene Ereignisse bezogene Risikovorsorge sei den Nachbarn gegenüber jedoch nicht geschuldet.

Ausnahme bei gezielter Ableitung von Nieder­schlags­wasser auf Nachba­r­grundstück oder Eintritt von erheblichen Schäden

Das Fehlen einer weitergehenden Vorsorge könne sich allenfalls dann als rücksichtlos erweisen, so das Oberver­wal­tungs­gericht, wenn entweder Niederschlagswasser gezielt auf die Nachba­r­grund­stücke geleitet werde oder Schäden in außer­ge­wöhn­lichem Ausmaß zu befürchten seien. Beides sei hier nicht der Fall.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31017

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI