24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschluss17.12.2020

Keine Besorgnis der Befangenheit wegen einfacher Mitgliedschaft des vorsitzenden Richters in Natur­schutz­vereinMögliche Besorgnis der Befangenheit bei Äußerung zum Verfahren oder aktiver Beteiligung an Vereinsarbeit

Die einfache Mitgliedschaft des vorsitzenden Richters in einem großen, am Verfahren beteiligten Natur­schutz­verein begründet keine Besorgnis der Befangenheit. Etwas anderes kann gelten, wenn sich der Richter im Vorfeld über das Verfahren geäußert hat oder sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2020 stellte ein großer Natur­schutz­verein beim Oberver­wal­tungs­gericht Lüneburg einen Normen­kon­trol­lantrag gegen eine Satzung, mit der ein Bebauungsplan beschlossen wurde. Da der vorsitzende Richter einfaches Mitglied in dem Verein war, stand die Frage im Raum, ob bei ihm die Besorgnis der Befangenheit besteht. Der Richter war seit 15 Jahren Mitglied im Verein, ohne dass er sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligt hatte. Der Verein hatte zudem etwa 110.000 Mitglieder.

Keine Besorgnis der Befangenheit wegen Vereins­mit­glied­schaft

Das Oberver­wal­tungs­gericht Lüneburg sah in der einfachen Mitgliedschaft in dem großen Natur­schutz­verein keine Besorgnis der Befangenheit. Ein Richter dürfe Mitglied in einem Verein sein. Problematisch werde es nur dann, wenn er sich etwa aktiv an der Vereinsarbeit beteiligt oder sich im Vorfeld über das Verfahren geäußert hätte. Beides lag hier aber nicht vor.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss29723

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI