Dokument-Nr. 26581
Permalink https://urteile.news/
- Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil23.01.2017, 15 K 4679/15
Oberverwaltungsgericht Hamburg Beschluss28.11.2017
Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt als Fahrzeughalter aufgrund Verkehrsverstoßes durch Mandanten rechtmäßigRechtsanwalt wegen Mandatsverhältnis nicht zur Offenbarung des Fahrzeugführers verpflichtet
Ist der Fahrzeughalter ein Rechtsanwalt, so muss er den Fahrzeugführer im Falle eines Verkehrsverstoßes nicht offenbaren, wenn dieser Mandant des Rechtsanwalts ist. Jedoch kann gegen den Rechtsanwalt als Fahrzeughalter die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ergehen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2014 beging ein männlicher Fahrer des Fahrzeugs einer Rechtsanwältin einen Geschwindigkeitsverstoß. Da der Fahrer die Rechtsanwältin mit seiner Vertretung beauftragte, weigerte sich die Rechtsanwältin bei der Ermittlung des Fahrzeugführers mitzuwirken. Sie berief sich auf das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht. Die zuständige Behörde ordnete daraufhin an, dass die Rechtsanwältin ein Fahrtenbuch für sechs Monate zu führen habe. Dies hielt die Anwältin für rechtswidrig und erhob daher Klage gegen die Anordnung der Fahrtenbuchauflage.
Verwaltungsgericht wies Klage ab
Das Verwaltungsgericht Hamburg wies die Klage ab. Der Umstand, dass sich ein Halter auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen könne, stehe der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen. Da das Verwaltungsgericht die Berufung nicht zuließ, beantragte die Anwältin die Zulassung der Berufung.
Oberverwaltungsgericht bejaht Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher den Antrag auf Zulassung der Berufung zurück. Die Anordnung der Fahrtenbuchauflage sei rechtmäßig. Als Verteidigerin des Fahrzeugführers habe die Anwältin nicht an der Ermittlung des Fahrzeugführers mitwirken müssen. Die aus dem Mandatsverhältnis folgende anwaltliche Schweigepflicht habe dem entgegengestanden. Die fehlende Mitwirkungspflicht führe aber nicht zur Rechtswidrigkeit der Anordnung zur Fahrtenbuchauflage. Insbesondere sei diese nicht unverhältnismäßig.
Verhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage gegen Rechtsanwalt
Die Fahrtenbuchauflage gegen einen Rechtsanwalt, der den Fahrzeugführer vertrete, sei nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts verhältnismäßig, da die Anordnung geeignet und erforderlich sei künftige Verkehrsverstöße zu verhindern. Zudem werde nicht in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Tätigkeit eines Rechtsanwalts eingegriffen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss26581
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.