21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin Beschluss10.06.2020

Keine generelle Quarantäne nach Einreise aus einem DrittstaatVorliegen eines Ansteckungs­verdachts­ kann nicht so einfach bejaht werden

Wer aus einem beliebigen Land außerhalb von EU und EFTA nach Berlin einreist, unterliegt nach einem Eilbeschluss des Verwal­tungs­ge­richts Berlin nicht allein deshalb automatisch der Quaran­tä­ne­pflicht.

Der Antragsteller ist deutscher Staats­an­ge­höriger und beabsichtigt, in Kürze von Mexiko aus einen Rückflug nach Deutschland anzutreten und sich sodann an seinen Wohnort im Land Berlin zu begeben. Die aktuelle Corona-Eindäm­mungs­maß­nah­men­ver­ordnung des Landes sieht bei Einreisen aus anderen Ländern als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, dem Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland eine grundsätzliche Verpflichtung vor, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Der hiergegen gerichtete Eilantrag des Antragstellers hatte Erfolg.

Voraussetzungen der Rechtsgrundlage des Infek­ti­o­ns­schutz­ge­setzes nicht erfüllt

Das Verwal­tungs­gericht begründete ihre Entscheidung damit, dass die Voraussetzungen der einschlägigen Rechtsgrundlage des Infek­ti­o­ns­schutz­ge­setzes nicht erfüllt seien. Nach dieser speziellen Norm dürften Quaran­tä­ne­maß­nahmen nur gegenüber Kranken, Krank­heits­ver­dächtigen, Ausscheidern oder Anste­ckungs­ver­dächtigen angeordnet werden.

Pauschale Annahme des Verord­nungs­gebers rechtlich nicht zu halten

Die pauschale Annahme des Verord­nungs­gebers, dass alle aus außer­eu­ro­pä­ischen Staaten einreisenden Personen unterschiedslos als Anste­ckungs­ver­dächtige zu behandeln seien, sei jedoch rechtlich nicht zu halten. Das Vorliegen eines Anste­ckungs­ver­dachts dürfe nämlich nur dann bejaht werden, wenn die Annahme, der Betroffene habe Krank­heits­erreger aufgenommen, wahrschein­licher sei als das Gegenteil. Zudem müsse die Annahme eines Anste­ckungs­ver­dachts stets auf konkret nachvoll­ziehbare und belastbare tatsächliche Grundlagen gestützt werden. Diese rechtlichen Vorgaben habe der Verord­nungsgeber nicht ausreichend beachtet. Insbesondere habe er es trotz der Verfügbarkeit belastbarer Erkenntnisse über das Infek­ti­o­ns­ge­schehen in diversen Ländern der Welt unterlassen, diese beim Erlass der Quaran­tä­ne­vor­schriften zu berücksichtigen. So sei z.B. nicht nachvollziehbar, wieso Einreisende aus epidemiologisch so verschieden aufgestellten Ländern wie den Vereinigten Staaten von Amerika, Russland oder Brasilien einerseits und Neuseeland, Australien oder Japan andererseits unterschiedslos denselben Quaran­tä­ne­maß­nahmen unterworfen würden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ku)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28832

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI