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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil19.04.2007

OVG bestätigt Gehaltskürzung für Geschichts­lehrer wegen Verharmlosung des Natio­nal­so­zi­a­lismusDiszi­pli­na­r­ver­fahren gegen einen Geschichts­lehrer eines Berliner Gymnasiums

Einem Lehrer, der im Unterricht den Natio­nal­so­zi­a­lismus verharmlost, können die Bezüge gekürzt werden. Das hat das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Gegenstand des am 18. und 19. April 2007 vor dem Diszi­pli­narsenat des Oberver­wal­tungs­ge­richts Berlin-Brandenburg verhandelten Diszi­pli­na­r­ver­fahrens gegen einen Berliner Lehrer war unter anderem der Vorwurf der Verharmlosung des Natio­nal­so­zi­a­lismus. Die Diszi­pli­na­r­kammer des Verwal­tungs­ge­richts Berlin (VG Berlin, Urteil v. 15.06.2005 - 80 A 20.04 -)hat eine Gehaltskürzung gegen den Beamten verhängt. Gegen dieses Urteil haben beide Seiten Berufung eingelegt.

Der Diszi­pli­narsenat hat - nach kraft Gesetzes nicht­öf­fent­licher Verhandlung - durch Urteil vom heutigen Tage beide Berufungen zurückgewiesen und ist damit weder dem Berufungsantrag der Schulbehörde, den Beamten aus dem Dienst zu entfernen, noch dem Antrag des Beamten, ihn freizusprechen, gefolgt. Dabei hat der Senat es als erwiesen angesehen, dass der Lehrer im Geschichts­un­terricht in zwei Schuljahren den im Berliner Schulgesetz festgelegten Bildungsauftrag verletzt hat. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 19.04.2007

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