Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil19.04.2007
OVG bestätigt Gehaltskürzung für Geschichtslehrer wegen Verharmlosung des NationalsozialismusDisziplinarverfahren gegen einen Geschichtslehrer eines Berliner Gymnasiums
Einem Lehrer, der im Unterricht den Nationalsozialismus verharmlost, können die Bezüge gekürzt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Gegenstand des am 18. und 19. April 2007 vor dem Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verhandelten Disziplinarverfahrens gegen einen Berliner Lehrer war unter anderem der Vorwurf der Verharmlosung des Nationalsozialismus. Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Berlin (VG Berlin, Urteil v. 15.06.2005 - 80 A 20.04 -)hat eine Gehaltskürzung gegen den Beamten verhängt. Gegen dieses Urteil haben beide Seiten Berufung eingelegt.
Der Disziplinarsenat hat - nach kraft Gesetzes nichtöffentlicher Verhandlung - durch Urteil vom heutigen Tage beide Berufungen zurückgewiesen und ist damit weder dem Berufungsantrag der Schulbehörde, den Beamten aus dem Dienst zu entfernen, noch dem Antrag des Beamten, ihn freizusprechen, gefolgt. Dabei hat der Senat es als erwiesen angesehen, dass der Lehrer im Geschichtsunterricht in zwei Schuljahren den im Berliner Schulgesetz festgelegten Bildungsauftrag verletzt hat. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 19.04.2007