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Dokument-Nr. 35692

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss08.01.2026

Berliner Polizei scheitert mit Antrag auf Zulassung der Berufung zu Klimakleber-Urteil hinsichtlch der Anwendung von Nerven­druck­techniken und SchmerzgriffenUrteil zur Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Schmerzgriffes ist rechtskräftig

Das gerichtliche Verfahren zur polizeilichen Anwendung von Nerven­druck­techniken und sog. Schmerzgriffen gegenüber Teilnehmern einer rechtmäßig aufgelösten Versammlung ist durch einen aktuellen Beschluss des Oberver­wal­tungs­ge­richts Berlin-Brandenburg abgeschlossen.

Das Verwal­tungs­gericht hatte die Anwendung dieser Zwangsmittel zwar für grundsätzlich zulässig, im konkreten Einzelfall des Klägers aber für unver­hält­nismäßig gehalten. Den hiergegen gerichteten Antrag der Berliner Polizei auf Zulassung der Berufung hat der 6. Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts abgelehnt.

Anforderungen an die Darlegung des Berufungs­zu­las­sungs­grundes sind nicht erfüllt

Dabei hat der Senat ausdrücklich offengelassen, ob der Würdigung des Einzelfalls durch das Verwal­tungs­gericht zu folgen ist. Denn auf diese Frage kommt es hier nicht an, weil schon die gesetzlichen Anforderungen an die Darlegung eines Berufungs­zu­las­sungs­grundes nicht erfüllt sind. Die Berliner Polizei hat der Beweiswürdigung des Verwal­tungs­ge­richts lediglich eine eigene abweichende Würdigung entge­gen­ge­halten. Sie hätte jedoch aufzeigen müssen, weshalb das Verwal­tungs­gericht von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist bzw. weshalb dessen Würdigung willkürlich erscheint oder Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze missachtet.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

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