15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 13189

Drucken
Urteil14.03.2012Oberverwaltungsgericht Berlin-BrandenburgOVG 6 B 19.11
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil14.03.2012

Keine Zuwendungen für die Jugend­or­ga­ni­sation der Partei "Die Linke" aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes für 2006Haushaltsgesetz des Bundes von 2006 reicht als Grundlage für Zuwendungen nicht aus

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat auf die Berufung des Bundes­mi­nis­teriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Berlin geändert, durch das das Bundes­mi­nis­terium verpflichtet wurde, den Antrag der Jugend­or­ga­ni­sation der Partei "Die Linke" auf Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes für 2006 erneut zu bescheiden; die Klage wurde abgewiesen.

Das Bundes­mi­nis­terium hatte den Antrag abgelehnt, weil die Jugend­or­ga­ni­sation nach seinen Erkenntnissen nicht die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit biete. Die Jugend­or­ga­ni­sa­tionen der CDU/CSU und der SPD hatten 2006 jeweils rund 300.000 Euro und die Jugend­or­ga­ni­sa­tionen der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen jeweils rund 100.000 Euro erhalten. Das Verwal­tungs­gericht hielt die vom Bundes­mi­nis­terium hinsichtlich der Jugend­or­ga­ni­sation der Partei "Die Linke" geäußerten Zweifel an der Gewährleistung einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit für nicht berechtigt.

OVG ließ Entscheidung über Verfas­sungstreue der Jugend­or­ga­ni­sation der Partei "Die Linke" offen

Das Oberver­wal­tungs­gericht konnte offen lassen, ob der vom Bundes­mi­nis­terium angelegte Maßstab bei der Vergabe von Zuwendungen an die Jugend­or­ga­ni­sa­tionen der politischen Parteien rechtmäßig ist und die hinsichtlich der Verfas­sungstreue der Jugend­or­ga­ni­sation der Partei "Die Linke" geäußerten Zweifel tragfähig sind.

Keine gesetzliche Grundlage für Zuwendungen

Jedenfalls bedürfen Zuwendungen an Jugend­or­ga­ni­sa­tionen politischer Parteien in dem hier in Rede stehenden Umfang einer speziellen gesetzlichen Grundlage. Das Haushaltsgesetz des Bundes von 2006, in dem Mittel für den Kinder- und Jugendplan des Bundes ausgewiesen sind, reicht hierfür nicht aus. Zwar wird für die Zahlung von staatlichen Zuwendungen als Ermäch­ti­gungs­grundlage grundsätzlich ein nur durch Parla­ments­be­schluss legitimiertes Haushaltsgesetz als ausreichend angesehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn durch staatliche Zuwendungen an parteinahe Organisationen in grund­rechts­re­levante Bereiche eingegriffen wird, insbesondere die Freiheits- und Gleich­heits­sphäre der Bürger, wesentliche Grundlagen des Gemeinwesens sowie das Neutra­li­tätsgebot des Staates betroffen sind. Der geltend gemachte Anspruch der Jugend­or­ga­ni­sation der Partei "Die Linke" auf Zuwendungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes 2006 scheitert damit an einer entsprechenden wirksamen gesetzlichen Grundlage; demgemäß waren auch die den Jugend­or­ga­ni­sa­tionen der anderen politischen Parteien gewährten Zuwendungen aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes 2006 rechtswidrig.

Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13189

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI