18.10.2024
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Dokument-Nr. 29565

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil05.11.2020

OVG bestätigt Entlassung eines Polizei­an­wärters nach Vorfall bei Funkver­kehrsübungEntlassung wegen Zweifeln an seiner Verfas­sungstreue und charakterlichen Eignung nicht zu beanstanden

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Entlassung eines Polizei­kommissar­anwärters wegen Zweifeln an seiner Verfas­sungstreue und charakterlichen Eignung nicht zu beanstanden sei. Es hat damit eine Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Potsdam geändert und dem Land Brandenburg im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Recht gegeben.

Das Land entließ den Polizei­kom­mis­sa­r­an­wärter aus dem Beamten­ver­hältnis auf Widerruf. Der Polizist hatte im April 2019 seine Ausbildung begonnen und als fast 25-Jähriger im Unterricht der Hochschule der Polizei in Oranienburg beim Üben des Funkalphabets den Nachnamen Jung mit "Jude, Untermensch, Nazi" sowie "Gaskammer" oder "Genozid" durchgegeben. Sein Dienstherr berief sich daraufhin auf Zweifel an der Verfassungstreue des Polizeibeamten bzw. an dessen charakterlicher Eignung.

Einstellung des Strafverfahrens wegen Volksverhetzung lassen Zweifel an Eignung nicht entfallen

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat dem Dienstherrn bei der Annahme dieser Eignungszweifel einen Beurtei­lungs­spielraum zugestanden. Der Dienstherr habe keinen einmaligen, persön­lich­keits­fremden Vorfall annehmen müssen, zumal er neben dem gravierenden Fehlverhalten im Rahmen der Funkver­kehrsübung auf weitere Auffälligkeiten habe hinweisen können. Dass das Strafverfahrens gegen den Polizeibeamten wegen Volksverhetzung eingestellt worden sei, lasse die begründeten Zweifel an seiner Eignung nicht entfallen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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