21.11.2024
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Dokument-Nr. 5060

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil25.10.2007

Erhöhung der Pflicht­stun­denzahl für Berliner beamtete Lehrer rechtmäßig

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat heute in mehreren Klageverfahren entschieden, dass die seit 2003 geltende Erhöhung der wöchentlichen Unter­richts­s­tunden der beamteten Lehrer an Berliner Gymnasien und Oberstu­fen­zentren von 24 auf 26 Pflichtstunden nicht zu beanstanden ist. Die Berufungen der klagenden Lehrer, die schon in erster Instanz vor dem Verwal­tungs­gericht Berlin keinen Erfolg hatten, sind zurückgewiesen worden.

Die Erhöhung der Pflicht­stun­denzahl führt nach Ansicht des Oberver­wal­tungs­ge­richts nicht zu einer Gesamtbelastung der Lehrer oberhalb der für Landesbeamte geltenden regelmäßigen Woche­n­a­r­beitszeit von 40 Stunden. Die außerhalb des Unterrichts notwendige Arbeitszeit für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, für Korrekturen, Eltern­be­spre­chungen und Konferenzen lasse sich nicht exakt bestimmen, sondern werde durch verschiedene Umstände beeinflusst, etwa durch die Schülerzahl, das Unterrichtsfach und die Fähigkeiten und Erfahrungen des Lehrers. Sie könne deshalb nur grob pauschalierend geschätzt werden. Bei 26 Unter­richts­s­tunden (zu 45 min) pro Woche verbleibe unter Berück­sich­tigung der unter­richts­freien Zeiten im Jahres­durch­schnitt neben dem Unterricht ein mindestens ebenso großer Zeitanteil für die weiteren Verpflichtungen des Lehrers. Das sei bei pauscha­lie­render Betrachtung ausreichend. Der Dienstherr könne über die Erhöhung der Pflicht­stun­denzahl in gewissen Grenzen, die hier noch nicht überschritten seien, eine Leistungs­ver­dichtung bei der außerhalb des Unterrichts notwendigen Arbeitszeit der Lehrer bewirken und dadurch auch Einfluss auf den Unter­richts­s­tandard nehmen. Revision zum Bundes­ver­wal­tungs­gericht wurde nicht zugelassen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 29/07 des OVG Berlin-Brandenburg vom 25.10.2007

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