18.10.2024
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Dokument-Nr. 2124

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil24.03.2006

"Teilzeit­ver­be­amtete" Lehrer sind keine BeamteWeder Landes- noch Bundesrecht sieht ein „Teilzeit-Beamten­ver­hältnis“ vor

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Berufung einer Lehrerin des Landes Brandenburg zurückgewiesen, die sich dagegen gewendet hat, dass sie - wie eine Vielzahl von Kollegen und Kolleginnen - in ein Beamten­ver­hältnis unter der Voraussetzung ständiger Teilzeit berufen worden ist.

Der 4. Senat hat die Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts Cottbus bestätigt, das die Klage mit der Begründung abgewiesen hatte, es fehle bereits an einem bestehenden Beamten­ver­hältnis. Die Ernennung der Klägerin sei unwirksam, weil sie nach der Formulierung der Ernen­nungs­urkunde in ein Teilzeit­be­am­ten­ver­hältnis berufen worden sei, das es weder nach Landesrecht noch nach Bundesrecht gebe.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage hat der Senat die Revision zum Bundes­ver­wal­tungs­gericht zugelassen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.03.2006

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