21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 6565

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss21.08.2008

Gemeinsame Einschu­lungs­be­reiche in Berlin nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat im Beschwer­de­ver­fahren den Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Berlin vom 15. Juli 2008 bestätigt, nach dem die Einrichtung eines gemeinsamen Einschu­lungs­be­reichs für mehrere Grundschulen im Ortsteil Moabit des Bezirks Mitte von Berlin unzulässig ist. Zum Inhalt des Beschlusses des Verwal­tungs­ge­richts wird auf den Beschluss vom 15. Juli 2008 verwiesen.

Auch das Oberver­wal­tungs­gericht hat entschieden, dass das Berliner Schulgesetz die Einrichtung eines gemeinsamen Einschu­lungs­be­reichs nicht vorsehe und die Senats­ver­waltung für Bildung, Jugend und Sport nicht ermächtigt sei, eine solche Regelung im Verordnungswege - hier in der Grund­schul­ver­ordnung - zu erlassen. Damit stehe dem betroffenen Schüler, der in unmittelbarer Nähe zu einer der im gemeinsamen Einschu­lungs­bereich zusam­men­ge­fassten Grundschulen wohne, ein Anspruch auf Einschulung an dieser Grundschule zum kommenden Schuljahr 2008/2009 zu.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 20/08 des OVG Berlin-Brandenburg vom 21.08.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss6565

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI