18.10.2024
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Dokument-Nr. 6565

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss21.08.2008

Gemeinsame Einschu­lungs­be­reiche in Berlin nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat im Beschwer­de­ver­fahren den Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Berlin vom 15. Juli 2008 bestätigt, nach dem die Einrichtung eines gemeinsamen Einschu­lungs­be­reichs für mehrere Grundschulen im Ortsteil Moabit des Bezirks Mitte von Berlin unzulässig ist. Zum Inhalt des Beschlusses des Verwal­tungs­ge­richts wird auf den Beschluss vom 15. Juli 2008 verwiesen.

Auch das Oberver­wal­tungs­gericht hat entschieden, dass das Berliner Schulgesetz die Einrichtung eines gemeinsamen Einschu­lungs­be­reichs nicht vorsehe und die Senats­ver­waltung für Bildung, Jugend und Sport nicht ermächtigt sei, eine solche Regelung im Verordnungswege - hier in der Grund­schul­ver­ordnung - zu erlassen. Damit stehe dem betroffenen Schüler, der in unmittelbarer Nähe zu einer der im gemeinsamen Einschu­lungs­bereich zusam­men­ge­fassten Grundschulen wohne, ein Anspruch auf Einschulung an dieser Grundschule zum kommenden Schuljahr 2008/2009 zu.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 20/08 des OVG Berlin-Brandenburg vom 21.08.2008

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