18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss13.05.2019

RBB muss NPD-Wahlwerbung nicht sendenGeänderter Wahlwerbespot der NPD zur Europawahl zu Recht abgelehnt

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Ausstrahlung eines geänderten TV-Wahlwerbespots der NPD zur Europawahl ablehnen durfte.

Danach verstößt auch diese Wahlwerbung gegen den Straftatbestand des § 130 StGB Abs. 1 Nr. 2 StGB (Volksverhetzung), weil eine pauschale Zweiteilung der Gesellschaft in Deutsche und (kriminelle) Ausländer propagiert wird.

Dem Argument der NPD, sie könne im Hinblick auf ihre Meinungs­freiheit verlangen, dass der RBB die eingereichte Wahlwerbung zu ihren Gunsten auslege, ist das Oberver­wal­tungs­gericht nicht gefolgt. Ein Ausle­gungs­spielraum bestehe hier nicht. Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts im NPD-Verbots­ver­fahren und den dort getroffenen Feststellungen zum politischen Konzept der NPD in Bezug auf Ausländer, Migranten und Minderheiten. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht sei davon ausgegangen, dass insoweit die Menschenwürde missachtet werde.

Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (pm/pt)

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