21.11.2024
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Dokument-Nr. 7929

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil28.05.2009

Oberver­wal­tungs­gericht erklärt Bebauungsplan aufgrund unheilbarer formeller Mängel und fehlender Angaben zu verfügbaren umweltbezogenen Informationen für unwirksamUferweg zwischen See und Anwohnerflächen ist kein öffentlicher Gehweg

Der von der Landes­hauptstadt Potsdam aufgestellte Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“, der einen öffentlichen Gehweg entlang des Uferbereichs des Griebnitzsees vorsieht, ist unwirksam. Dies hat das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Das Plangebiet erstreckt sich auf den in Potsdam-Babelsberg gelegenen südlichen und südwestlichen Uferbereich des Griebnitzsees und setzt u.a. entlang des Seeufers einen ca. 3 m breiten Streifen als öffentlichen Gehweg mit eingeschränktem Radverkehr sowie angrenzend öffentliche und private Grünflächen fest. Hiergegen hatten sich 10 Anlieger, über deren Grundstücke der geplante Weg verlaufen soll, mit Normen­kon­trol­lan­trägen gewandt.

Umweltbezogene Abwägungen in Bebauungsplan weisen erhebliche Mängel auf

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat den Bebauungsplan bereits wegen eines unheilbaren formellen Mangels beanstandet, da bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegungen des Plans Angaben dazu fehlten, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar waren. Darüber hinaus hat der Senat entschieden, dass die dem Bebauungsplan zugrunde liegende Abwägung erhebliche Mängel aufweist. Insbesondere habe die Landes­hauptstadt Potsdam fehlerhaft angenommen, dass die überplanten Uferflächen einem natur­schutz­recht­lichen Betretungsrecht unterlägen, und in der Folge die privaten Eigen­tum­s­in­teressen im Verhältnis zu den für die Planung sprechenden öffentlichen Interessen zu gering gewichtet.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 18/09 des OVG Berlin-Brandenburg vom 28.05.2009

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