18.10.2024
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Dokument-Nr. 34405

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss24.09.2024

OVG bestätigt: Kein Eilrechtsschutz gegen Zaun am Görlitzer ParkBezirk Friedrichshain-Kreuzberg verliert erneut vor Gericht

Beim Streit um den geplanten Zaun am Görlitzer Park ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erneut vor Gericht gescheitert. Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin hat eine Beschwerde des Bezirksamts gegen einen Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts abgewiesen.

Das VG hatte den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen die von der Senats­ver­waltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beabsichtigte Umzäunung und nächtliche Schließung des Görlitzer Parks richten sollte.

OVG verneint Rechtsschutz für ein Eilverfahren

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat der erstin­sta­nz­lichen Entscheidung zugestimmt, soweit dort das Eilbedürfnis für eine Entscheidung im vorläufigen Rechts­schutz­ver­fahren abgelehnt wurde, weil u.a. die in Frage stehenden Maßnahmen nicht irreversibel seien. Ob dem Bezirk überhaupt ein Recht zusteht, gerichtlich gegen die Senats­ver­waltung vorzugehen, hat das Gericht offengelassen und der Klärung in einem etwaigen Klageverfahren vorbehalten.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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