18.10.2024
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Dokument-Nr. 4940

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil02.10.2007

Wassertarife: Akteneinsicht nach dem Berliner Infor­ma­ti­o­ns­frei­heits­gesetz

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Berufungs­ver­fahren das Land Berlin als Geneh­mi­gungs­behörde verpflichtet, den jeweiligen Klägern Einsicht in die Akten der zuständigen Senats­ver­waltung sowohl zur Genehmigung der Berliner Wassertarife für das Jahr 2004, einschließlich der von den Berliner Wasserbetrieben vorgelegten Kalku­la­ti­o­ns­un­terlagen, als auch zur Genehmigung von Tarifen der Berliner Stadt­rei­ni­gungs­be­triebe für die Abfal­l­ent­sorgung und Straßen­rei­nigung für die Kalku­la­ti­o­nspe­rioden 1999/2000 sowie 2001/2002, einschließlich der entsprechenden Kalku­la­ti­o­ns­un­terlagen, zu gewähren, soweit die Unterlagen Daten enthalten, die das jeweilige Berliner Monopolgeschäft der genannten Betriebe enthalten.

In einem weiteren Verfahren hat der 12. Senat die Berliner Wasserbetriebe zur Gewährung von Akteneinsicht in die im Verfahren zur Genehmigung der Berliner Wassertarife für das Jahr 2004 eingereichten Kalku­la­ti­o­ns­un­terlagen verpflichtet. Auch hier ist das Einsichtsrecht auf die Informationen beschränkt, die das Berliner Monopolgeschäft der Berliner Wasserbetriebe betreffen.

Quelle: ra-online, OVG Berlin-Brandenburg

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