Dokument-Nr. 4166
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil25.04.2007
OVG zu den Voraussetzungen des Familiennachzugs im Visa-Recht
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in drei Berufungsverfahren für das Recht der Visumserteilung bedeutsame Entscheidungen getroffen.
Im Falle des Nachzugs eines minderjährigen ledigen Kindes eines Ausländers, das bei der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, zum Zeitpunkt der Entscheidung diese Altersgrenze aber bereits überschritten hat, müssen sämtliche weiteren Nachzugsvoraussetzungen einschließlich der erforderlichen Sicherung des Lebensunterhalts sowohl bei der Vollendung des 16. Lebensjahres als auch zum Zeitpunkt der behördlichen bzw. gerichtlichen Entscheidung erfüllt sein. Soll in einem solchen Fall des Kindernachzugs der Nachzug zu einem im Bundesgebiet lebenden Elternteil erfolgen, ist die nach dem Aufenthaltsgesetz erforderliche alleinige Personensorge dieses Elternteils in analoger Anwendung von § 32 Abs. 3 AufenthG auch dann als gegeben anzusehen, wenn das maßgebliche Heimatrecht eine vollständige Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil nicht vorsieht.
Im Falle des Familiennachzuges kann der Ausländer, zu dem nachgezogen werden soll, den Lebensunterhalt für seine Familie einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes nur dann ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel im Sinne des Aufenthaltsgesetzes bestreiten, wenn ihm rechnerisch kein Anspruch auf die Gewährung von öffentlichen Leistungen zusteht, die nicht auf Beitragsleistungen beruhen. Das maßgebliche Einkommen wird anhand der einschlägigen Vorschriften des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB II - errechnet. Dabei sind alle in § 11 Abs. 2 SGB II genannten Freibeträge einschließlich des sogenannten Erwerbstätigenfreibetrages (§§ 11 Abs. 2 Nr. 5, 30 SGB II) zu berücksichtigen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 17/07 des OVG Berlin-Brandenburg vom 25.04.2007
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