23.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss23.09.2005

OVG bestätigt zwangsweise Schließung der Bernauer Abfalldeponie

Der gegen die zwangsweise Schließung der vor ca. 2 Wochen in Brand geratenen Abfalldeponie gerichtete Eilantrag der Betreiberfirma blieb auch in zweiter Instanz ohne Erfolg. Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg wies die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Frankfurt (Oder) zurück.

Zur Begründung führte das Oberver­wal­tungs­gericht u.a. aus:

Angesichts der von der Behörde über einen längeren Zeitraum festgestellten Zuwider­hand­lungen der Betreiberin gegen die ihr bereits durch Bescheid vom 15. August 2005 aufgegebenen Stilllegungs- und Beräu­mungs­pflichten sei die Zwangsmaßnahme nicht schon dadurch entbehrlich geworden, dass die Betreiberin nunmehr ein Schild aufgestellt habe, wonach jegliche Abfallannahme abgelehnt werde.

Auch könne im Hinblick auf den Brand und die dadurch eingetretene unüber­sichtliche Lage entgegen der Auffassung der Betreiberin nicht angenommen werden, die Betrie­bs­s­till­legung habe weitreichendere Folgen als dies bei einem Zuwarten der Behörde für die öffentliche Sicherheit zu erwarten sei.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 6/2005 des OVG Berlin-Brandenburg vom 26.09.2005

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