21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Anfang eines Landschaftschutzgebietes.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss05.03.2007

Gericht untersagt vorläufig Fällung von Alleebäumen, die Niststätte geschützter Vogelarten sindBefreiung des Landes­um­weltamtes liegt nicht vor

Das Oberlan­des­gericht Berlin-Brandenburg hat das Fällen von Alleebäumen in Rüdnitz vorläufig untersagt. Denn die für das Abholzen der Spitzahörner erforderliche Befreiung des Landes­um­weltamtes liege nicht vor.

Die für den Ausbau der Kreisstraße K 6005 bei Rüdnitz vorgesehene Fällung von rund 670 Alleebäumen muss vorläufig unterbleiben. Bereits das Verwal­tungs­gericht Frankfurt (Oder) hatte durch Beschluss vom 18. Januar 2007 einem Natur­schutz­verband vorläufigen Rechtsschutz mit der Begründung gewährt, dass neben der vom Landrat erteilten natur­schutz­recht­lichen eine arten­schutz­rechtliche Befreiung erforderlich sei, so dass die Zuständigkeit insgesamt beim Landesumweltamt liege. Grund hierfür waren die in einigen der Alleebäume festgestellten Nisthöhlen geschützter Vogelarten.

Die gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde des Landrats blieb ohne Erfolg. Dessen Auffassung, der entsprechende Verbot­s­tat­bestand des Bundes­na­tur­schutz­ge­setzes greife erst dann, wenn ein ganzes Brutrevier, in dem sich regelmäßig benutzte Brutplätze befinden, vollständig beseitigt werde, schloss sich der 11. Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts Berlin-Brandenburg im vorliegenden Eilverfahren nicht an. Auch kommt es nach Auffassung des Senats nicht darauf an, ob Niststätten von ein und demselben Brutpaar jedes Jahr aufs Neue genutzt werden oder ob die betreffenden Vögel lediglich einem bestimmten Brutrevier treu bleiben. Durch das Bundes­na­tur­schutz­gesetz geschützt sei die konkrete Niststätte, solange sie ihre Funktion zur Erhaltung besonders geschützter Arten nicht verloren habe. Dafür sei nicht entscheidend, ob die Niststätte in einer nachfolgenden Brutsaison von demselben Brutpaar, einem anderen Brutpaar derselben Vogelart oder von einer anderen besonders geschützten Vogelart genutzt werde. Darüber, ob eine arten­schutz­rechtliche Befreiung letztlich erteilt werden kann, war im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/07 des OVG Berlin-Brandenburg vom 05.03.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3889

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI